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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 12 AS 1422/22

Die Beteiligten streiten um die Höhe der den Klägern im Zeitraum vom 01.12.2019 bis zum 31.05.2020 zu gewährenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II; in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung) sowie um die Höhe einer Erstattung der Leistungen nach endgültiger Festsetzung. Streitig ist insbesondere die Berücksichtigung einer der Klägerin zu 1) gewährten Corona-Hilfezahlung i.H.v. 9.000 € im Rahmen der Betriebsausgaben.

Fundstelle(n):
JAAAJ-66142

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 21.02.2024 - L 12 AS 1422/22

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