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NaRp Nr. 6 vom Seite 1

Anforderungen an eine ordnungsmäßige ESG-Software

WP StB Prof. Dr. Jonas Tritschler

In den vergangenen Jahren hat sich die Entwicklung von ESG-Softwarelösungen erheblich beschleunigt. Diese fortschrittlichen Systeme vereinfachen nicht nur die Datenerhebung, sondern automatisieren auch Berechnungen auf der Grundlage von Annahmen und bieten Schnittstellen zu anerkannten Datenbanken für Emissionsfaktoren. Sie bilden somit eine essenzielle Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Um sicherzustellen, dass die verarbeiteten Daten sowohl für Berichterstatter als auch für Prüfer zuverlässig sind, sollten diese Softwarelösungen allgemeine und spezifische Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichtserstattung erfüllen.

I. Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Bedarf an Softwarelösungen

Seit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Dezember 2022 und den dazugehörigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) stehen rund 13.000 Unternehmen in Deutschland vor der gewaltigen Aufgabe, ihre Nachhaltigkeitsberichte nicht nur zu erstellen, sondern auch prüfen zu lassen. Insbesondere die Prüfbarkeit bedarf eines Systems der vollständigen Nachweisführung der erhobenen und verarbeitenden Daten, die die berichteten Datenpunkte von Erhebung und Verarbeitung nachvollziehen lassen. Allein die umweltbezogenen ESRS verlangen detaillierte Zahlen und Berechnungen, die ohne eine fundierte Methodik, entsprechende Software und interne Kontrollsysteme nicht prüfbar dargestellt werden können.

Vor diesem Hintergrund ist bereits eine Vielfalt an Softwarelösungen entstanden, die die drei Säulen der Nachhaltigkeit – Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), kurz ESG – adressieren. Diese Lösungen variieren erheblich in ihrem Funktionsumfang und ihrer Komplexität. Dieser Beitrag widmet sich der Frage, welche allgemeinen und spezifischen Anforderungen eine ESG-Software erfüllen muss, um den Anforderungen an eine prüfbare Berichterstattung standzuhalten.