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OLG Hamm Beschluss v. - 13 UF 124/22

Gesetze: BGB § 1379

Leitsatz

Leitsatz:

Die Auskunft über die wertbildenden Faktoren einer freiberuflichen Praxis ist so zu erteilen, dass dem gerichtlichen Sachverständigen die Auswahl der geeigneten Variante der modifizierten Ertragswertmethode für die Praxisbewertung überlassen bleibt.

Auch wenn ein Notariat nicht veräußerbar ist, sind die zum Stichtag vorhandenen Sachwerte und offenen Forderungen tauglicher Gegenstand des Zugewinnausgleichs.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 14 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 7/2024 S. 454
NWB-Eilnachricht Nr. 7/2024 S. 454
GAAAJ-64695

Preis:
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Nutzungsdauer:
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OLG Hamm, Beschluss v. 24.10.2023 - 13 UF 124/22

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