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Schwerpunkt | E-Rechnungen

Alle wichtigen Fachinformationen zu E-Rechnungen auf einen Blick

Unternehmen sind bereits seit dem 27.11.2020 verpflichtet, alle Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes als elektronische Rechnung zur übermitteln.

Im Bereich B2B werden E-Rechnungen ab 01.01.2025 künftig verpflichtend sein, allerdings gelten hier Übergangsfristen für die Zeit bis 2028.

Gemäß der EU-Richtlinie 2014/55 sind E-Rechnungen solche Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Eine E-Rechnung muss folglich alle relevanten Daten in einem strukturierten Format bereitstellen und den Anforderungen der EU Richtlinie entsprechen. Dies ist der Fall bei der XRechnung oder dem ZUGFeRD-Format.