NWB Nr. 13 vom Seite 825

Ein weiter Weg

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Erfolgsmeldungen

Geschafft! Das war durchgängig die erste Reaktion auf die Zustimmung des Bundesrats zum Wachstumschancengesetz am vergangenen Freitag. Betrachtet man den Werdegang des Gesetzes, war es bis zur Einigung ein weiter Weg. Rechtzeitig gestartet mit dem Referentenentwurf im Juli 2023 und dem folgenden Kabinettbeschluss Ende August, hätte das Wachstumschancengesetz eigentlich Ende letzten Jahres in Kraft treten sollen. Mit dem Veto des Bundesrats und der Anrufung des Vermittlungsausschusses kam es dann bekanntlich ganz anders. Bis zuletzt war unsicher, ob das Gesetz überhaupt das Licht der Welt erblicken würde. Nun aber hat der Bundesrat in seiner Sitzung am dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom bestätigt. Auf dessen Vorschlag hin wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen, darunter die Absenkung der degressiven Gebäude-AfA von bisher geplanten 6 % auf 5 %; auch die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter beträgt nun nur noch das Zweifache (maximal 20 %) der linearen AfA für von April bis Dezember 2024 angeschaffte Wirtschaftsgüter und die Abschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG nur noch 40 % statt der angedachten 50 %. Die auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 % (ohne Gewerbesteuer) fällt ebenfalls niedriger aus als ursprünglich geplant. Die steuerliche Forschungsförderung ist hingegen ausgeweitet worden, während die ursprünglich geplante Klimaschutz-Investitionsprämie ganz entfallen ist. – In den nächsten Wochen wird das Wachstumschancengesetz nun im Fokus der Berichterstattung der NWB stehen. Neben mehreren Schwerpunktbeiträgen zu Einzelregelungen wird es in gewohnter Weise auch einen umfassenden Gesamtüberblick von Hörster geben.

Noch nicht geschafft ist die Abwicklung der Corona-Schlussabrechnungen. Insgesamt stehen – so die Bundessteuerberaterkammer in ihrer Pressemitteilung 2/2024 – noch ca. 400.000 Schlussabrechnungen aus, die den Bewilligungsstellen, die bis mindestens zum Jahr 2027 deren Bearbeitung planen, zur Prüfung vorliegen werden. Und die Zeit läuft. Fristende zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen sollte der sein. Das aber, führten die Präsidenten von DStV, BStBK, WPK und BRAK an, sei wegen eines „übermäßig aufgeblähten Prüfprozesses“ und einer „alle Beteiligten lahmlegenden Bürokratiewut“ unmöglich zu schaffen. Nun gibt es Entwarnung: Der Bund und alle Bundesländer haben sich darauf verständigt, die vollständige Einreichung für Schlussabrechnungen bis zum zu ermöglichen, sofern bereits Fristverlängerungen aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen der prüfenden Dritten im digitalen Antragssystem beantragt wurden. Alle Einzelheiten hierzu lesen Sie auf .

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2024 Seite 825
NWB TAAAJ-63697