BFH - III R 46/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Abrechnungsbescheid; Änderungsbescheid; Verjährung; Zahlungsverjährung
Rechtsfrage
Leben die bereits in 2005 zahlungsverjährten Steueransprüche (1985) für die keinerlei verjährungsunterbrechende Maßnahmen (§ 231 AO) ausgebracht wurden, wieder auf, wenn die Einkommensteuerfestsetzung des betreffenden Jahres in 2016 geringfügig zu Gunsten des Stpfl. geändert wurde?
Gesetze: AO § 231, AO § 218 Abs 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.02.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
MAAAJ-59804