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StuB 2/2024 S. 79

Änderung des AEAO im Hinblick auf das MoPeG

Das BMF hat den AEAO im Hinblick auf die Änderungen der AO durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz angepasst (, NWB YAAAJ-55821).

Am treten das Personengesellschaftsrechtsreformgesetz (MoPeG) und die damit zusammenhängenden Änderungen der AO durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft. Mit dem BMF-Schreiben wird der AEAO an diese Rechtsänderungen zeitgleich angepasst.

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