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LAG Hessen Urteil v. - 16 Sa 1134/11

Gesetze: BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 5 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1

Leitsatz

1.Bei der Einführung von Mitarbeiterjahresgesprächen handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

2.Die Mitbestimmung ist nicht nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG ausgeschlossen. Eine gesetzliche oder tarifliche Regelung in Bezug auf Mitarbeiterjahresgespräche besteht nicht.

3.Die von den Betriebspartnern abgeschlossene Betriebsvereinbarung über Mitarbeiterjahresgespräche verstößt nicht gegen Art. 5 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:LAGHE:2012:0206.16SA1134.11.0A

Fundstelle(n):
JAAAJ-56085

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LAG Hessen, Urteil v. 06.02.2012 - 16 Sa 1134/11

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