Online-Nachricht - Donnerstag, 21.12.2023

Umsatzsteuer | Keine Anwendung von § 24 UStG bei der Veredelung von Reitpferden (BFH)

Die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG findet auf den Verkauf von Sport , Renn- und Turnierpferden keine Anwendung (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Der Kläger betrieb eine Pferdezucht und einen Pferdehandel und erzielte damit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass der Kläger dabei mehrfach junge Reitpferde (ca. 5 – 7 Jahre alt, jeweils Wallache) erwarb, versorgte und weiter ausbildete. Er verkaufte sie dann mit zum Teil erheblichem Gewinn weiter. Der Kläger ordnete die Veräußerungen den Einkünften i. S. des § 24 UStG zu; insoweit war unstreitig, dass für die Tiere eine ausreichende eigene Futtergrundlage vorhanden bzw. die Vieheinheitengrenze des § 51 BewG nicht überschritten war. Die Betriebsprüferin unterwarf die Umsätze der Regelbesteuerung.

Die Revision der Kläger wies der BFH zurück:

  • Das FG hat im Ergebnis zutreffend angenommen, dass die Lieferungen des Klägers nicht unter § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG fallen. Die vom Kläger verkauften Turnierpferde sind kein Vieh (und auch sonst kein Tier) i. S. des Anh. VII MwStSystRL.

  • Die Anwendung des Art. 295 Abs. 2 MwStSystRL scheidet außerdem deshalb aus, weil der Kläger die reiterliche Ausbildung der Pferde nicht mit Mitteln ausübt, die normalerweise in land , forst- oder fischwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden.

  • Der ermäßigte Steuersatz findet auf die Lieferung von Sportpferden keine Anwendung, weil diese nicht für die landwirtschaftliche Erzeugung bestimmt sind, insbesondere nicht für die Zubereitung von Lebens- oder Futtermitteln verwendet werden und in die menschliche oder tierische Nahrungskette gelangen (vgl. z.B. "Kommission/Niederlande").

  • Die ertragsteuerrechtliche und bewertungsrechtliche Beurteilung ist wegen des Gebots der unionsrechtskonformen Auslegung für § 24 UStG nicht maßgeblich (, ).

Quelle: NWB Datenbank (JT)

Fundstelle(n):
NWB OAAAJ-55525