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LSG Hessen Beschluss v. - L 6 AS 339/23 B ER

Gesetze: § 86b Abs 2 S 1 SGG; § 42a Abs 4 SGB II; § 40 Abs 8 SGB II; § 52 Abs 2 SGB X

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zu den Voraussetzungen der vorläufigen Einstellung der Zwangsvollstreckung im sozialgerichtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

2. Ansprüche auf Rückzahlung von Darlehen nach § 42a SGB II unterliegen einer Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Fundstelle(n):
GAAAJ-54051

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hessen, Beschluss v. 14.11.2023 - L 6 AS 339/23 B ER

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