Die Beklagte ist Inhaberin des u. a. auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland in der Verfahrenssprache Englisch erteilten europäischen Patents 1 494 579 (im Folgenden: Streitpatent) mit der Bezeichnung „Characterization of moving objects in a stationary backround / Charakterisierung beweglicher Objekte in einem stationären Hintergrund“. Das am 2. April 2003 angemeldete Streitpatent nimmt die Priorität der US - amerikanischen Patentanmeldung 369658 P (provisional application) vom 2. April 2002 in Anspruch. Das Streitpatent, dessen Erteilung am 27. Juli 2011 veröffentlicht worden ist, wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 603 37 835.8 geführt.
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