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BFH Urteil v. - VI R 106/90 BStBl 1992 II S. 962

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Aufwendungen einer Grund- und Hauptschullehrerin für ein Hochschulstudium zur Realschullehrerin sind Werbungskosten (Änderung der Rechtsprechung)

Leitsatz

Aufwendungen einer Grund- und Hauptschullehrerin für ein Hochschulstudium zur Vorbereitung auf die zweite Dienstprüfung für das Lehramt an Realschulen sind als Werbungskosten abziehbare Fortbildungskosten. (Änderung der Rechtsprechung; Abweichung von dem , BFHE 132, 570, BStBl II 1981, 439.)

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 962
BFH/NV 1992 S. 58 Nr. 9
XAAAA-94306

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BFH, Urteil v. 14.02.1992 - VI R 106/90

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