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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 7 K 195/21

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2

Versicherungsentschädigung für unfallbedingten Verdienstausfall

modifizierte Nettolohnmethode

Erstattung der Mehrsteuer als Teil der Einkünfte

keine Begünstigung als außerordentliche Einkünfte

Leitsatz

1. Erhält der Steuerpflichtige nach einem erlittenen Unfall eine Verdienstausfallentschädigung, deren Höhe nach der sogenannten modifizierten Nettolohnmethode berechnet wird, was bedeutet, dass auch die auf den tatsächlich ausbezahlten Vorschuss (Nettolohn) nach den Verhältnissen des Steuerpflichtigen entfallende Einkommensteuer erstattet wird, so gehört auch die ersetzte Mehrentschädigung in Form der sich ergebenden Mehrsteuer zu den Einkünften nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG.

2. Eine in einem Jahr zusammengeballte Auszahlung der Erstattung der Steuerlast für mehrere Vorjahre unterfällt nicht der Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte. Eine Herausnahme einzelner zusammengeballter Zahlungen aus dem Gesamtkomplex über einen langen Zeitraum regelmäßig erfolgender, nicht zusammengeballter Zahlungen ist nicht gerechtfertigt.

Fundstelle(n):
QAAAJ-48538

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Nutzungsdauer:
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.11.2022 - 7 K 195/21

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