Online-Nachricht - Mittwoch, 06.09.2023

Außenprüfung | Zusammenstellung der zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe (BMF)

Das BMF hat eine Zusammenstellung der in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe bekannt gegeben ( :005).

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

Eine Aufnahme dieser Zusammenstellung in die Betriebsprüfungsordnung ist nicht vorgesehen.

Aufgabe dieser Zusammenstellung ist, die in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe darzustellen und zu erläutern.

Begrifflichkeiten zum Einsatz IT-gestützter betriebswirtschaftlicher sowie mathematisch statistischer Prüfungsmethoden (automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden) werden in dem , DOK 2023/0729678 (im BStBl veröffentlicht) erläutert

Die Zusammenstellung umfasst:

  1. Begriffe aus der steuerlichen Prüfungstechnik (Betriebsvergleich)

  2. Allgemeine betriebswirtschaftliche Begriffe unter Berücksichtigung der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) nach der Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom (Bundesanzeiger Nr. 244 vom ) und der zwischenzeitlich hierzu ergangenen Änderungsverordnungen.

Da die Begriffe aus der steuerlichen Prüfungstechnik die durch das Steuerrecht gezogenen Grenzen (§§ 4 bis 7i EStG, § 9b EStG, § 1 UStG) beachten müssen, stimmen sie mit den allgemeinen betriebswirtschaftlichen Begriffen nicht in allen Fällen überein. Ferner weichen die Begriffe aus der steuerlichen Prüfungstechnik aus praktischen Gründen in einigen Fällen geringfügig von den Begriffen der Richtsatzermittlung und Richtsatzanwendung ab. Auf die Vorbemerkungen in den Richtsatzsammlungen wird hingewiesen.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: , DOK 2023/0729678

Fundstelle(n):
NWB AAAAJ-47781