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BPatG Urteil v. - 2 Ni 7/21 (EP) verb.m., 2 Ni 37/21 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland in englischer Verfahrenssprache erteilten europäischen Patents EP 2 559 245 (deutsches Aktenzeichen DE 60 2011 018 663) (Streitpatent), das am 8. April 2011 angemeldet worden ist und das die Bezeichnung „VIDEO CODING USING MULTI-TREE SUB-DIVISIONS OF IMAGES“ (MULTI-TREE UNTERTEILUNG VON BILDERN FÜR VIDEOKODIERUNG) trägt. Das Streitpatent geht auf die PCT-Anmeldung WO 2011/128269 zurück und nimmt die Prioritäten der EP-Anmeldung EP 1015819.1 sowie der PCT-Anmeldung PCT/EP2010/054843, jeweils vom 13. April 2010, in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:270123U2Ni7.21EP.0

Fundstelle(n):
MAAAJ-45781

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 27.01.2023 - 2 Ni 7/21 (EP) verb.m., 2 Ni 37/21 (EP)

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