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Schwerpunkt | Schlussabrechnungen

Alle wichtigen Fachinformationen zu Schlussabrechnungen auf einen Blick

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am . Im Einzelfall konnte eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum beantragt werden. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen (bisher ) wurden ebenfalls bis zu diesem Termin automatisch verlängert. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Januar 2024 sollte eine Fristverlängerung über den hinaus ausgeschlossen sein, allerdings einigten sich Bund und Länder im Einklang mit BStBK, DStV, WPK und BRAK am darauf, dass die Schlussabrechnungen bis eingereicht werden können, sofern bereits Fristverlängerungen aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen der prüfenden Dritten im digitalen Antragssystem beantragt wurden.

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