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BFH Urteil v. - IV R 126/85 BStBl 1990 II S. 155

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a

Leistungen aufgrund von Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung eines Sukzessivlieferungsvertrages sind keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG

Leitsatz

Führt die Weigerung eines Vorproduktelieferanten, einen noch über mehrere Jahre laufenden Vertrag weiterhin zu erfüllen, beim Hersteller zur Produktionseinstellung und macht dieser deshalb gegen den Vorproduktelieferanten mit Erfolg einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Sukzessivlieferungsvertrages geltend, liegt keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG vor.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 155
BFH/NV 1990 S. 2 Nr. 1
FAAAA-93097

Preis:
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BFH, Urteil v. 05.10.1989 - IV R 126/85

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