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BFH Urteil v. - VI R 33/86 BStBl 1990 II S. 119

Gesetze: EStG 1980 § 3 Nr. 12 Satz 2EStG 1980 § 3c

Die steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung für einen hauptamtlichen Bürgermeister in Baden-Württemberg gilt seine gesamten Aufwendungen ab. Höhere Werbungskosten können nur unter Anrechnung der Entschädigung geltend gemacht werden

Leitsatz

Erhält ein hauptamtlicher Bürgermeister in Baden-Württemberg eine Dienstaufwandsentschädigung steuerfrei ausbezahlt, die nach der Auslegung durch das FG seine gesamten beruflich veranlaßten Aufwendungen ersetzen soll, so kann er nur insoweit Werbungskosten geltend machen, als die Aufwendungen die Entschädigung übersteigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 119
BFH/NV 1989 S. 46 Nr. 11
OAAAA-93081

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BFH, Urteil v. 09.06.1989 - VI R 33/86

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