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NWB Sanieren Nr. 5 vom Seite 144

Schlussabrechnung und Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen

OVG Münster gibt Bewilligungsempfängern Steine statt Brot

Prof. Dr. Ralf Jahn

In der NWB Sanieren und Restrukturieren wurde wiederholt über die Corona-Wirtschaftshilfe-Programme berichtet. Seit Frühjahr 2020 unterstützte der Bund mit den Corona-Wirtschaftshilfe-Programmen Unternehmen, Soloselbständige sowie Freiberufler/-innen, die von den Maßnahmen zur Corona-Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen waren und in finanzielle Bedrängnis gerieten. Das Soforthilfeprogramm des Bundes ist beendet, Anträge können nicht mehr gestellt werden, die Schlussabrechnungen und deren Überprüfung laufen. Der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfeprogramme I bis III sowie die November- und Dezemberhilfe (sog. Paket I) waren spätestens Ende Dezember 2021 abgelaufen. Auch das Corona-Hilfspaket II ist abgelaufen, Anträge sind nicht mehr möglich. Jetzt stehen die Schlussabrechnungsverfahren an – und ggf. die Rückforderung überzahlter Fördermittel.

Kernaussagen
  • Die Corona-Soforthilfen wurden im Frühjahr 2020 als Billigkeitsleistung für kleine Unternehmen und Freiberufler, die aufgrund der Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten sind, gewährt. Allerdings durfte die Gewährung von Billigkeitsleistungen auch nicht zu einer Überkompensation führen, d. h. die Höhe der g...

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