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Steuern mobil Nr. 3 vom 01.03.2023

Finanzielle Beteiligung von Ehegatten an den Kosten der Lebensführung

Die für eine doppelte Haushaltsführung erforderliche finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung am Ort der Ehewohnung ist bei Fällen mit Auslandsbezug – anders als bei Inlandsfällen – nicht allein deshalb zu unterstellen, weil der Arbeitnehmer verheiratet ist. Die Finanzverwaltung ist nach einem aktuellen Urteil des FG Niedersachsen berechtigt, sich in jedem Einzelfall die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nachweisen zu lassen.

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Das nächste FG-Urteil haben wir aufgenommen, weil wir vor einer Steuerfalle bei einer doppelten Haushaltsführung warnen wollen.

Im Streitfall war eine verheiratete Arbeitnehmerin in Deutschland tätig und hatte hier eine Zweitwohnung. Der Ehemann hatte seinen Lebensmittelpunkt in Russland in der zuvor gemeinsam genutzten Wohnung. Fraglich war, ob das auch für die Ehefrau gilt und sich diese in Russland an den Kosten der Lebensführung finanziell beteiligt. Das ist bekanntlich Bedingung für den Werbungskostenabzug.

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