Online-Nachricht - Mittwoch, 08.02.2023

Mittelstandsfinanzierung | "INVEST – Zuschuss für Wagniskapital" um vier Jahre verlängert (BMWK)

Die neue INVEST-Förderrichtlinie ist zum in Kraft getreten. Ab sofort können beim BAFA wieder Anträge auf INVEST-Förderung gestellt werden. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufmerksam.

Hintergrund: Seit Mai 2013 fördert das BMWK im Rahmen des Programms "INVEST – Zuschuss für Wagniskapital" Privatpersonen mit steuerfreien Zuschüssen für ihre Beteiligungen an Start-ups. Das Programm soll Start-ups und private Investierende zusammenbringen, die an mutige Ideen glauben.

Die Förderbedingungen wurden mit der ab in Kraft tretenden neuen Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wie folgt angepasst:

  • 25 % Erwerbszuschuss bei direktem Anteilserwerb (bisher 20%) und bei Wandeldarlehen (bisher 10 %)

  • Einführung eines „INVEST-Budgets“ in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investierendem (d.h. keine weitere INVEST-Förderung mehr, wenn 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden)

  • 10.000 Euro Mindestinvestitionssumme (bisher 25.000 Euro)

  • 200.000 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment

  • Begrenzung des Exitzuschusses auf 25% (bisher 80%) der Investitionssumme

  • Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)

Hinweis:

Weitere Informationen zum Förderprogramm hat das BMWK auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: BMWK online (il)

Fundstelle(n):
NWB KAAAJ-33240