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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 16 R 315/20

Gesetze: § 1 AAÜG; AGB DDR; TreuhG,

Zwischen den Beteiligten ist im Zugunstenverfahren nach § 44 Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – (SGB X) streitig, ob die Beklagte den Beschäftigungszeitraum vom 7. März 1971 bis 30. Juni 1990 als Zeit der Zugehörigkeit des Klägers zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (Zusatzversorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 1 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes - AAÜG - <AVItech>) und die in diesem Zeitraum tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte feststellen muss.

Fundstelle(n):
RAAAJ-24802

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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.03.2022 - L 16 R 315/20

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