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LSG Bayern Urteil v. - L 8 SO 170/21

Leitsatz

Leitsatz:

Auch wenn nach dem landesrechtlichen Bestattungsrecht zwischen bestattungsverpflichteten Verwandten keine Rangfolge besteht, kann im Rahmen des § 74 SGB XII verpflichtet nur sein, wer zugleich Erbe ist.

Fundstelle(n):
SAAAJ-24751

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Urteil v. 17.03.2022 - L 8 SO 170/21

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