Online-Nachricht - Donnerstag, 20.10.2022

Zollrecht | Unionsrechtlicher Anspruch auf Erstattung von Produktionsabgaben eines Zuckerherstellers (BFH)

Der BFH hat dem EuGH diverse Fragen zur Erstattung von Produktionsabgaben für Zucker zur Vorabentscheidung vorgelegt (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten u.a. um die Frage, ob trotz Bestandskraft der Abgabenfestsetzung aufgrund der VO Nr. 1360/2013 ein Anspruch auf Erstattung von Produktionsabgaben Zucker für das Wirtschaftsjahr 2001/2002 besteht. Nach Auffassung der Kläger dürfe sich das HZA vor dem Hintergrund des "Cargill Deutschland" nicht auf nationale Verjährungsfristen und auf die Bestandskraft des Bescheids berufen.

Der BFH hat das anhängige Revisionsverfahren ausgesetzt und dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  • Ist Art. 2 VO 1360/2013 dahingehend auszulegen, dass ein Zuckerhersteller seinen Antrag auf Erstattung zu Unrecht erhobener Abgaben bis zum hätte stellen müssen?

  • Falls die erste Frage zu verneinen ist: Ist die zuständige Behörde in einem Fall wie dem vorliegenden (unionsrechtswidrig, aber bestandskräftig festgesetzte Abgaben, deren Erstattung erst ein Jahr nach rückwirkender Festsetzung eines geringeren Koeffizienten durch die VO 1360/2013 beantragt wurde) berechtigt, die Erstattung zu Unrecht erhobener Produktionsabgaben unter Berufung auf die nationalen Vorschriften über die Bestandskraft und auf die die für Abgabenbescheide nach den nationalen Vorschriften geltende Festsetzungsfrist sowie auf den unionsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit abzulehnen?

Quelle: ; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB PAAAJ-24483