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IDW | Fachlicher Hinweis zur Schlussabrechnung für die Corona-Überbrückungshilfen
Das IDW hat einen Fachlichen Hinweis veröffentlicht, mit dem Wirtschaftsprüfer bei der Abgabe der Erklärungen des prüfenden Dritten im Antragsportal „Schlussabrechnung Paket 1“ unterstützt werden sollen. Der Hintergrund ist, dass alle Unternehmen, die eine der Corona-Wirtschaftshilfen I bis IV sowie November- oder Dezemberhilfe beantragt haben, bis zum verpflichtet sind, eine Schlussabrechnung einzureichen.
Wie beim Auftrag des Wirtschaftsprüfers zur Beantragung der Coronahilfen handelt es sich bei dem Auftrag zur Einreichung der Schlussabrechnung um einen Erstellungsauftrag mit bestimmten vorzunehmenden Würdigungen. Neben der Überprüfung der Angaben auf Plausibilität anhand geeigneter Unterlagen hat eine kritische Würdigung zu erfolgen, ob die Angaben des ...