Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Hamburg 20.05.2022 7 W 57/22, NWB 39/2022 S. 2743

Prozessvertretung | Zu frühes Verlassen eines Gerichtstermins

Bei seiner Zeitplanung für einen anberaumten Gerichtstermin muss der zu einer bestimmten Uhrzeit geladene Rechtsanwalt nicht nur damit rechnen, einige Zeit auf den Beginn der Verhandlung warten zu müssen, sondern einkalkulieren, dass auch der Termin selbst eine gewisse, im Voraus nicht sicher absehbare Zeit in Anspruch nehmen wird. Ist seine Zeitplanung zu knapp und verlässt er deshalb den Terminsort vor Aufruf der Sache, ist sein Ausbleiben in dem Termin nicht unverschuldet.

Anmerkung:

Die Partei, die längere Zeit auf den Aufruf ihrer Sache warten muss und daher nicht mehr in der Lage ist, den verspätet beginnenden Termin wahrzunehmen, darf einen Antrag auf Verlegung dieses Termins stellen. Ein Terminverlegungsantrag muss so genau begründet werden, dass dem Gericht eine Prüfung der Erhebli...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen