Einstweiliger Rechtsschutz bei wechselseitiger Abberufung von GmbH-Geschäftsführern
Das KG Berlin (Beschluss v. 23.9.2025 - 2 U 20/25) hat sich mit dem umstrittenen Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes bei wechselseitiger Abberufung von GmbH-Geschäftsführern in einer Zweipersonen-Gesellschaft befasst. In der Entscheidung hat das Gericht im Einklang mit hierzu bereits ergangener Rechtsprechung die im Wettbewerbsrecht entwickelten Vorgaben an die Dringlichkeit von Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes auf das Gesellschaftsrecht übertragen.