Suchen
Editorial //

Zweitwohnungsteuer als Teil der Unterkunftskosten

Zahlreiche Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer. Dies gilt oftmals gerade für Gemeinden und Regionen mit attraktivem Arbeitsmarkt, weshalb nicht selten Steuerpflichtige mit beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung davon betroffen sind. Zwar gibt es in den entsprechenden Steuersatzungen Ausnahmen bei beruflicher Nutzung, in der Regel aber nicht für ledige oder alleinstehende Personen.

Abo Umsatzsteuerliche Organschaft //

Erstes Aufatmen nach Schlussantrag des Generalanwalts: Innenleistungen nicht steuerbar

Der BFH hat dem EuGH zuletzt die Frage vorgelegt, ob Innenleistungen innerhalb einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft steuerbar sind. Der zuständige Generalanwalt hat diese Frage in seinem Schlussantrag vom 16.5.2024 - C-184/23 richtigerweise klar und eindeutig verneint. Innenleistungen sind seiner Ansicht nach nicht steuerbar. Damit bestätigt der Generalanwalt die (zumindest bis zum 2.12.2022) einhellige Auffassung von Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur.

Abo Umsatzsteuer //

Praxishinweise zur Umsetzung der E-Rechnung

Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr steht kurz bevor, sodass Papier- oder PDF-Rechnungen alsbald der Vergangenheit angehören werden. Die E-Rechnung ist zukünftig damit zwingend als standardisiertes Datenformat, basierend auf der Norm EN 16931, auszustellen, zu übermitteln und zu empfangen. EDI-Rechnungen oder hybride Rechnungsformate (z. B. ZUGFeRD) werden nach dem Wachstumschancengesetz jedoch weiterhin zulässig bleiben, sofern diese mit der Norm EN 16931 kompatibel sind.

Abo Umsatzsteuer //

Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer

Mit Beschluss v. 3.5.2024 entschied der BFH, es liege keine einheitliche Leistung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne vor, wenn eine natürliche Person ein Grundstück veräußere, das von einer GbR bebaut werde, mit der die natürliche Person personell verflochten sei. Die Errichtung des Gebäudes ist in diesem Fall nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei, obzwar grunderwerbsteuerlich Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück in bebautem Zustand sein kann.

Editorial //

Jahressteuergesetz 2024 auf dem Weg

Nach den Darstellungen des Erzbistums Paderborn wurden zu Pfingsten die Jünger vom Heiligen Geist erfüllt und besaßen fortan die Fähigkeit, in allen Sprachen der Welt zu sprechen. Unklar ist, ob das BMF eine ähnliche Intention verfolgte, als es kurz vor Beginn der Pfingstfeiertage den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 am Freitag, 17.5.2024, veröffentlichte. Jedenfalls konnte sich so das Wissen eher in aller Ruhe über die Pfingsttage verbreiten. Der Entwurf umfasst 243 Seiten und enthält in klassischer Manier den fachlich gebotenen Gesetzgebungsbedarf u. a. infolge des EU-Rechts, der EuGH-Rechtsprechung sowie der Rechtsprechung des BVerfG und des BFH. Insgesamt dürften die angedachten Änderungen damit eher unpolitisch sein. Bei genauer Betrachtung fällt dann auch auf, dass hier ein klassisches Jahressteuergesetz auf dem Tisch liegt, welches wohl bewusst nicht mit politisch angedachten steuerlichen Änderungen angereicht ist. Nach derzeitiger Planung soll der Entwurf am 5. oder 12.6. in das Kabinett eingebracht werden. Der parlamentarische Abschluss ist damit erst nach der parlamentarischen Sommerpause vorgesehen.

Abo Beruf //

Hinweispflicht des Steuerberaters auf Fragen der Sozialversicherungspflicht bei Führung der Lohnbuchhaltung

Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte ist der Steuerberater weder berechtigt noch verpflichtet, eine GmbH und ihre Gesellschafter-Geschäftsführer zu Fragen der Sozialversicherungspflicht der Geschäftsführerbezüge inhaltlich zu beraten. Allerdings kann den Steuerberater, der die Lohnabrechnungen für Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH erstellt, eine Pflicht zu einem Hinweis an die Mandanten auf eine Unsicherheit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung treffen. Der BGH (Urteil v. 8.2.2024 - IX ZR 137/22, FAAAJ-59559) hat dazu kürzlich konkrete Vorgaben aufgestellt.

Abo Berichtspflichten //

LkSG-Berichtspflichten und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Betroffen von den Regelungen waren zunächst nur Unternehmen mit 3.000 oder mehr Beschäftigten. Seit dem 1.1.2024 müssen auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des LkSG erfüllen. Sie hätten ihre Berichte nach der gesetzlichen Frist für die Veröffentlichung und Einreichung bis spätestens 30.4.2024 einreichen müssen. Das für die Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hatte aber bereits zuvor angekündigt, die Veröffentlichung und Übermittlung der LkSG-Berichte erst ab dem 1.6.2024 zu prüfen. Ende April 2024 hat das BAFA nun auf seiner  Webseite (zuletzt abgerufen am 22.5.2024) mitgeteilt, dass es erstmalig zum Stichtag 1.1.2025 das Vorliegen der Berichte sowie deren Veröffentlichung prüfen wird. Auch wenn die Übermittlung eines Berichts an das BAFA und dessen Veröffentlichung nach dem LkSG bereits vor diesem Zeitpunkt fällig war/ist, wird die Überschreitung der Frist nicht sanktioniert, sofern der Bericht spätestens zum 31.12.2024 beim BAFA vorliegt.

Abo Entwurf JStG 2024 //

Photovoltaikanlagen und Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Änderungen durch den „offiziellen“ Referentenentwurf eines JStG 2024

Das BMF hat den Verbänden am 21.5.2024 einen abgestimmten („offiziellen“) Entwurf eines JStG 2024 v. 17.5.2024 zur kurzfristigen Stellungnahme übersandt. Danach soll sich in § 3 Nr. 72 Satz 1 EStG die bisherige objektbezogenen Prüfung nach jeweiliger Gebäudeart (s. hierzu Seifert, NWB 20/2024 S. 1374, 1376) gravierend ändern. NWB-Nachricht v. 24.05.2024, Gesetzgebung | Referentenentwurf für ein JStG 2024 (BMF)

Abo Einkommensteuer //

Zinszahlungen: Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG ist vermeidbar

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Zinsen ist die steuerliche Behandlung von Finanzierungskosten für viele Unternehmen und Privatpersonen von erheblicher Relevanz. Kürzlich hat der BFH in einem wegweisenden Urteil zu der steuerlichen Behandlung von Zinszahlungen auf unternehmensgruppeninterne Darlehen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft angefallen sind, das Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG nicht zur Anwendung kommen lassen (vgl. BFH-Urteil v. 16.11.2023 - IV R 26/20, PAAAJ-60447). In der Folge können Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von im (Sonder-)Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften in bestimmten Fallkonstellationen in voller Höhe steuermindernd abgezogen werden. Dabei sind jedoch gewisse Besonderheiten zu beachten. Eine Reaktion der Finanzverwaltung auf das Urteil des BFH v. 16.11.2023 bleibt abzuwarten.

Abo Einkommensteuer //

Berücksichtigung von stillen Reserven bei der Ermittlung des Totalgewinns im Rahmen der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht

Bei der Ermittlung des Totalgewinns im Rahmen der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht sind die im Grundvermögen gebildeten stillen Reserven auch dann zu berücksichtigen, wenn sie nicht in einem bei Betriebsbeginn vorliegenden Betriebskonzept berücksichtigt worden sind. Der Zeitraum, innerhalb dessen ein positives Ergebnis (unter Berücksichtigung der stillen Reserven) erzielbar sein muss, erstreckt sich bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft von der Gründung bis zum Einbringungsvorgang.

Abo Kryptowährungen //

Zweiter Versuch: Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten

Während der Entwurf des BMF-Schreibens zu „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ in den Randziffern 51 ff. unter der Überschrift „Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten“ noch einen Platzhalter vorsah, blieb die Finanzverwaltung Informationen zu den Dokumentationsanforderungen im finalen BMF-Schreiben v. 10.5.2022 (BStBl 2022 I S. 668) schuldig. Nun liegt der überarbeitete Entwurf eines Ergänzungsschreibens zum BMF-Schreiben zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten vor.

Editorial //

EPP – ein verengter Blickwinkel

Mit Urteil vom 17.4.2024 - 14 K 1425/23 E ( KAAAJ-66399) hat das FG Münster entschieden, dass die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale (EPP) zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört und die dazu ergangene Rechtsgrundlage des § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht verfassungswidrig ist. Wie im Urteil ausgeführt, war der Senat „nicht von der Verfassungswidrigkeit der Höhe der Besteuerung der EPP überzeugt“, so dass eine Vorlage zum BVerfG nicht in Betracht kam (Rz. 22 des Urteils). Diese Formulierung ist missverständlich, denn nicht die Höhe der Besteuerung, sondern die Steuerbarkeit der Pauschale an sich war im Streit. Dies wird durch die weiteren Ausführungen der Entscheidungsgründe auch ausdrücklich so bestätigt (Rz. 26 des Urteils).

Loading...