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Abo Beruf //

Aktuelle Rechtsprechung zur unzulässigen Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch den Steuerberater

Der Beruf des Steuerberaters ist durch seine teilrechtsberatende Tätigkeit geprägt. Die Beratung in steuerrechtlichen Angelegenheiten weist häufig Bezugspunkte zu außersteuerrechtlichen Regelungen auf, wodurch die Gefahr einer unzulässigen Rechtsdienstleistung entstehen kann. In Ergänzung zu § 2 StBerG (Geschäftsmäßige Hilfeleistung) und § 3 StBerG (Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen) und den §§ 32, 33 StBerG regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), in welchen Rechtsbereichen der Steuerberater ergänzend beraten und vertreten darf.

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Einkommensteuer //

Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs neben einem Dienstwagen (FG)

Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses ein Fahrzeug überlassen, streitet grundsätzlich der erste Anschein dafür, dass dieses auch für beruflich veranlasste Fahrten eingesetzt wird. Es obliegt in einem solchen Fall dem Steuerpflichtigen, den Nachweis für die tatsächliche berufliche Nutzung eines daneben vorhandenen privaten Pkw zu führen (Niedersächsisches FG, Urteil v. 18.9.2024 - 9 K 183/23; Revision anhängig, BFH-Az. VI R 30/24).

Abo Umsatzsteuer //

Die E-Rechnung bei Wohnungseigentümergemeinschaften und ihren Verwaltern

Seit dem 1.1.2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Eine Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung für an andere Unternehmer erbrachte Leistungen besteht demgegenüber erst ab 2027 bzw. 2028. Wohnungseigentümergemeinschaften sind grundsätzlich als Unternehmer im Sinne des UStG anzusehen, deren Leistungen an die Eigentümer aber nach § 4 Nr. 13 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind (Abschn. 4.13.1 Abs. 2 UStAE). Damit sind Wohnungseigentümergemeinschaften von der E-Rechnungspflicht nur betroffen, wenn sie steuerpflichtige Leistungen erbringen oder auf die Anwendung der Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 13 UStG bzw. die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG verzichten. Davon zu unterscheiden sind wiederum die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen der Verwalter an die Wohnungseigentümergemeinschaften.

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Verfahrensrecht / Einkommensteuer //

Steuerliche Behandlung eines einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehens (BFH)

Ein einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen ist steuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerrechtlich zuzurechnen ist (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - I R 19/21; veröffentlicht am 24.4.2025).

Abo Steuerrecht //

Bewertung von Anteilen an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften im Zuge von Übertragungen

Klärung offener Rechtsfragen durch die BFH-Urteile v. 25.9.2024 - II R 15/21 und II R 49/22

Werden Anteile an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft schenkweise oder von Todes wegen übertragen, sind diese nach § 12 Abs. 2 ErbStG i. V. mit § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG mit dem auf den Bewertungsstichtag festgestellten gemeinen Wert anzusetzen (§ 11 Abs. 2, § 9 Abs. 2 BewG). Der BFH hatte in seinen beiden Urteilen v. 25.9.2024 - II R 15/21 ( DAAAJ-84502) und II R 49/22 ( NAAAJ-84503) die Rechtsfragen zu klären, unter welchen Voraussetzungen der gemeine Wert von solchen Anteilen mindestens mit dem Substanzwert (§ 11 Abs. 2 Satz 3 BewG) anzusetzen ist, bzw. ob der gemeine Wert solcher Anteile durch einen pauschalierten Abschlag reduziert werden darf, wenn die Kapital- eine Holdinggesellschaft ist.

Abo Lohnsteuer //

Firmenfitnesscenterverträge im Lohnsteuerrecht

Zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung spielen Benefits eine bedeutsame Rolle. Das Lohnsteuerrecht ermöglicht durch Befreiungstatbestände sowie Lohnsteuerpauschalierungen zulasten des Arbeitgebers eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Im Fokus der Lohnsteuergestaltung stehen vermehrt auch Firmenfitnesscenterverträge, die mit sog. Systemanbietern abgeschlossen werden. Es stellt sich die Frage, ob Arbeitgeberleistungen steuerfrei oder steuerpflichtig sind und ob im Falle der Steuerpflicht auch die 50 €-Freigrenze oder eine Pauschalierung der Steuer nach § 37b Abs. 2 EStG angewandt werden kann.

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