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Internationales Steuer- & Wirtschaftsrecht

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Einkommensteuer //

Steuerabzug für das Honorar ausländischer Künstler (BFH)

Führen ausländische professionelle Musik- oder Theaterensembles im Inland Konzerte, Opern, Operetten oder Musicals auf, die auf kommerziellen Erfolg ausgerichtet sind, kann die das Honorar schuldende Konzertdirektion im Rahmen des Steuerabzugs bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht allein mit der Behauptung von Einbehalt und Abführung der Steuer absehen, den Ensembles fehle es an der Gewinnerzielungsansicht, weil sie ohne staatliche Zuschüsse (Subventionen) nicht tätig werden könnten (Abgrenzung zum Senatsurteil v. 7.11.2001 - I R 14/01, BFHE 197, 287, BStBl II 2002, 861 und dem Senatsbeschluss v. 2.2.2010 - I B 91/09, BFH/NV 2010, 878: BFH, Urteil v. 25.10.2023 - I R 35/21; veröffentlicht am 21.3.2024).

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