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Internationales Steuer- & Wirtschaftsrecht

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Einkommensteuer //

Steuerabzug für das Honorar ausländischer Künstler (BFH)

Führen ausländische professionelle Musik- oder Theaterensembles im Inland Konzerte, Opern, Operetten oder Musicals auf, die auf kommerziellen Erfolg ausgerichtet sind, kann die das Honorar schuldende Konzertdirektion im Rahmen des Steuerabzugs bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht allein mit der Behauptung von Einbehalt und Abführung der Steuer absehen, den Ensembles fehle es an der Gewinnerzielungsansicht, weil sie ohne staatliche Zuschüsse (Subventionen) nicht tätig werden könnten (Abgrenzung zum Senatsurteil v. 7.11.2001 - I R 14/01, BFHE 197, 287, BStBl II 2002, 861 und dem Senatsbeschluss v. 2.2.2010 - I B 91/09, BFH/NV 2010, 878: BFH, Urteil v. 25.10.2023 - I R 35/21; veröffentlicht am 21.3.2024).

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DBA Schweiz //

Grenzgänger und Nichtrückkehrtage - Auslegung der seit 2019 geltenden Konsultationsvereinbarung (FG)

Ein Nichtrückkehrtag i. S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz liegt insbesondere dann vor, wenn die Rückkehr nach Deutschland aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dabei kommt es auf die Art der Tätigkeit, den Arbeitsbeginn, das Arbeitsende, die Entfernung und die Zeitdauer für eine Fahrt zwischen inländischer Wohnung und Beschäftigungsort an und nicht ausschließlich auf die Entfernung zwischen Wohn- und Beschäftigungsort (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.11.2022 - 12 K 623/22; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig, BFH-Az. I B 3/23).

Abo Internationales Steuerrecht //

Eine Frage von Substanz: „Substanz Joint Audit“ in der Unshell-Richtlinie?

Für Steuerpflichtige ist es immer wichtiger, die gesetzlich nicht kodifizierte „Substanz“ für die Sicherstellung der gewünschten steuerlichen Vorteile sowohl im nationalen als auch im internationalen Steuerrecht vorzuhalten und auch das Vorhandensein einer angemessenen Substanz entsprechend zu dokumentieren. Dies manifestiert sich sowohl durch die geplante Unshell-Richtlinie als auch durch den in der Praxis zu beobachtenden Prüfungsschwerpunkt der deutschen Finanzverwaltung.

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DBA //

Sozialversicherungsrente und Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989 (BFH)

Nach Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989 können Ruhegehälter und alle anderen wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die auf Grund der Sozialversicherungsgesetzgebung eines Vertragsstaates von diesem Staat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer ihrer juristischen Personen des öffentlichen Rechts gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden, wenn der Empfänger Staatsangehöriger dieses Staates ist, ohne Staatsangehöriger des anderen Vertragsstaates zu sein. Eine darauf beruhende Zuordnung des Besteuerungsrechts für die Leibrentenzahlungen der DRVB (Sozialversicherungsrente) an einen in Italien ansässigen deutschen Staatsangehörigen an den "Kassenstaat" Deutschland ist (insoweit abweichend zum BFH, Beschluss v. 25.7.2011 - I B 37/11, BFH/NV 2011, 1879) nicht rechtsfehlerhaft (BFH, Urteil v. 17.8.2022 - I R 17/19; veröffentlicht am 16.3.2023).

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