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Internationales Steuer- & Wirtschaftsrecht

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EU und Singapur unterzeichnen Abkommen über den digitalen Handel (Kommission)

Das Abkommen über den digitalen Handel (DTA) zwischen der EU und Singapur soll den Verbraucherschutz verbessern, vertrauenswürdige grenzüberschreitende Datenströme erleichtern und Unternehmen, die sich am grenzüberschreitenden digitalen Handel beteiligen möchten, Rechtssicherheit bieten sowie ungerechtfertigte Hindernisse für den digitalen Handel beseitigen. Hierüber informiert die EU-Kommission.

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Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von § 15 Abs. 6 AStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

Die Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 Abs. 6 AStG findet über seinen Wortlaut hinaus auch auf Drittstaatensachverhalte Anwendung, weil eine Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Stiftungen mit Geschäftsleitung oder Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens gegen die auch für Drittstaaten geltende Kapitalverkehrsfreiheit gem. Art. 63 AEUV verstößt. Dies entschied der BFH mit Urteil v. 3.12.2024 - IX R 32/22 und den wesentlich inhaltsgleichen Entscheidungen IX R 31/22, nv, TAAAJ-90122, IX R 15/24, nv, ZAAAJ-90120, sowie IX R 16/24, nv, JAAAJ-90121, vom selben Tag.

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Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von § 15 Abs. 6 AStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (BFH)

Zur Abwendung eines Verstoßes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit ist es wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts für die Anwendung von § 15 Abs. 6 AStG unschädlich, wenn die Familienstiftung Geschäftsleitung oder Sitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sondern in einem Drittstaat hat (BFH, Urteil v. 3.12.2024 - IX R 32/22; veröffentlicht am 24.4.2025).

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