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Internationales Steuer- & Wirtschaftsrecht

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Vorlage an das BVerfG zur Rückwirkung bei unentgeltlicher Rechtsnachfolge

Mit dem AbzStEntModG vom 2.6.2021 war § 5a Abs. 4 EStG mit rückwirkender Geltung dahingehend ergänzt worden, dass im Fall der unentgeltlichen Übertragung zum Buchwert der Unterschiedsbetrag des Mitunternehmeranteils auf den Rechtsnachfolger übergeht. Damit war die langjährige Verwaltungspraxis gesetzlich verankert worden. Wie schon zuvor das FG Hamburg hält der Bundesfinanzhof die Rückwirkung für verfassungswidrig und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen.

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