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Wirtschaftsprüfung

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Nachhaltigkeitsberichterstattung //

Aufruf zur Teilnahme an internationaler Umfrage für KMU (IDW)

Die IFAC, die internationale Dachorganisation für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, und die Edinburgh Group, eine Gruppe mit Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), haben eine Umfrage unter kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entwickelt, um herauszufinden, inwieweit KMU Informationen zur Nachhaltigkeit erstellen, diese für interne Entscheidungen nutzen oder an Lieferketten, Kreditgeber oder andere Interessengruppen weitergeben. Hierauf weist das IDW hin.

Abo Sanierung //

IDW ES 16 zur Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG

Eine Handreichung für die Unternehmensplanung zur Krisenfrüherkennung in der Praxis?

Der FAS des IDW hat am 3.2.2025 einen Entwurf für einen neuen Standard zur Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG beschlossen. Der Beitrag diskutiert, inwieweit IDW ES 16 in der Praxis bei der Ausgestaltung einer konkreten Unternehmensplanung hilft.

Abo WPK/IDW //

Stellungnahmen zur Übernahme der geänderten PIE-Definition durch das IAASB

Mitte Februar dieses Jahres veröffentlichte das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) eine sogenannte Post-Exposure-Konsultation vor Finalisierung der Änderungen in seinen Verlautbarungen zur Anpassung an den im Code of Ethics des International Ethics Standards Board of Accountants (IESBA) neu definierten Begriff des „Public Interest Entity“ (PIE).

Abo IDW //

EFA des IDW verabschiedet neuen Prüfungshinweis für Prüfungen im Energiebereich

Neben Unternehmen des produzierenden Gewerbes (vgl. dazu IDW PH 9.970.35 (11.2024)) können auch Schienenbahnen eine Begrenzung der StromNEV-Umlage geltend machen. Dazu müssen sie bis zum 31.3. des auf das jeweilige Begünstigungsjahr folgenden Jahres nachweisen, dass ihre Stromkosten für selbst verbrauchten Strom im vorangegangenen Geschäftsjahr eine Höhe von mehr als 4 % ihrer Umsatzerlöse i S. von § 277 Abs. 1 HGB überschritten haben.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung //

EU-Kommission beauftragt EFRAG mit der Überarbeitung der ESRS 1 (WPK)

Die Europäische Kommission hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit Schreiben v. 27.3.2025 beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Set 1 zu überarbeiten. Das Ziel ist eine deutliche Vereinfachung. Der überarbeitete Vorschlag soll bis zum 31.10.2025 vorgelegt werden. Hierauf macht die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) aufmerksam.

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