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Verfahrensrecht

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Gesetzgebung //

Keine Reduzierung der Festsetzungsfrist im Fall der Steuerhinterziehung geplant (hib)

Die Festsetzungsfrist im Fall der Steuerhinterziehung soll weiterhin 10 Jahre betragen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/11604) auf eine umfangreiche Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BT-Drucks. 20/11288) hervor. Nach Ansicht der Fragesteller drohe die geplante Verkürzung der Aufbewahrungspflicht von Buchungsbelegen als umfassendste Maßnahme des BEG IV aufgrund der strafrechtlichen Inkonsistenz de facto leerzulaufen.

Abo Außenprüfung //

Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n. F.

Die Neuregelung des § 153 Abs. 4 AO n. F. sieht eine besondere steuerliche Mitwirkungspflicht vor, welche nach der Vorstellung des Gesetzgebers insbesondere die (Anschluss-)Außenprüfung und Veranlagung beschleunigen soll, indem der Steuerpflichtige verpflichtet sein soll, seine Jahresabschlüsse selbst an die Ergebnisse der vorangegangenen Außenprüfung anzupassen (BT-Drucks. 20/3436 S. 87).

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Verfahrensrecht //

Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (BFH NV)

Nach der FGO vertretungsberechtigte Personen müssen dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronisches Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht. Steuerberatern steht seit dem 1.1.2023 durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung (BFH, Beschluss v. 8.5.2024 - II R 3/23; NV, veröffentlicht am 23.5.2024).

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Abo Verfahrensrecht //

Auswirkung einer Fiskalerbschaft auf einen Duldungsbescheid (BFH)

Für einen Duldungsbescheid gemäß § 191 Abs. 1 Satz 2 AO fehlt es grundsätzlich an einem vollstreckbaren Schuldtitel im Sinne des § 2 AnfG, wenn der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erloschen ist. Im Falle einer Fiskalerbschaft bewirkt der Akzessorietätsgrundsatz des § 2 AnfG jedoch nicht, dass das Anfechtungsrecht erlischt und der Duldungsanspruch untergeht. Die Steuerschuld gilt in diesem Fall als fortbestehend (BFH, Beschluss v. 24.4.2024 - VII R 57/20; veröffentlicht am 16.5.2024).

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Verfahrensrecht //

Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice (FG)

Die Familienkasse Zentraler Kindergeld Service in Magdeburg (ZKGS) ist für die Fallgruppe "Kind mit Behinderung" zuständig. Der dies regelnde Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit 129/2022 v. 3.11.2022 ist (wie auch der frühere Vorstandsbeschluss 12/2022 v. 27.1.2022) - jedenfalls soweit er ein "Kind mit Behinderung" betrifft - hinreichend bestimmt und damit wirksam (FG Münster, Urteil v. 18.4.2024 - 8 K 1319/21 Kg; Revision nicht zugelassen).

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