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Arbeits- & Sozialrecht

Abo Arbeitsförderung //

Das neue Qualifizierungsgeld im Interesse von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Das Qualifizierungsgeld (§§ 82a–c SGB III) ist eine zum 1.4.2024 eingeführte Maßnahme, die sich an Arbeitnehmer richtet, die Gefahr laufen, durch den Strukturwandel ihren Arbeitsplatz zu verlieren, durch eine Weiterbildung aber die Möglichkeit haben, langfristig in ihrem aktuellen Unternehmen beschäftigt zu bleiben. Hierbei greift das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Im Gegenzug übernimmt der Arbeitgeber die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme.

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Minijob: Gelber Schein weiter Pflicht

Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber seit Anfang 2023 spätestens am 4ten Kalendertag darüber informieren, dass sie krank sind. Arbeitgeber können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital abrufen; ein Anrecht auf Vorlage der Bescheinigung in Papierform besteht nicht mehr. Anders sieht der Fall bei Minijobbern und privat Versicherten aus. Diese müssen die Bescheinigung weiter in Papierform vorlegen. Weitere Informationen befinden sich unter https://go.nwb.de/ntx8z.

Abo Arbeitsrecht //

Arbeitnehmerüberlassung als nicht nur kurzfristiges Phänomen in der betrieblichen Praxis

Durch Leiharbeit hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit für Arbeitgeber geschaffen, einen nur vorübergehenden Arbeitskraftbedarf abzudecken. Der praktische Einsatz von Leiharbeitnehmern verschiebt sich in den heutigen Zeiten des Fachkräftemangels zudem immer weiter in Richtung einer Deckung zeitlich unbegrenzten Personalbedarfs. Tatsache ist, dass die Leiharbeit aus der Personalpraxis nicht mehr weggedacht werden kann.

Abo Sozialversicherungsrecht //

Neues zur Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers

Die „Serie“ von Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Befreiung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH von der Sozialversicherungspflicht befassen, reißt nicht ab. Mit Urteilen des LSG Niedersachsen-Bremen v. 27.9.2023 (L 2 BA 59/22, NAAAJ-58421) und des SG Landshut v. 11.1.2024 (S 1 BA 23/23) liegen zwei aktuelle Entscheidungen vor. Insbesondere das Urteil des SG Landshut beleuchtet eine in Familiengesellschaften nicht unübliche Variante der gesellschaftsvertraglichen Gestaltung von Beteiligungsverhältnissen, die auch Einfluss auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Geschäftsführers hat.

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Arbeitsrecht //

Vorabentscheidungsverfahren zur Kündigung wegen eines Austritts aus der katholischen Kirche (BAG)

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den EuGH um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordneter Arbeitgeber, der von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis allein aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt (BAG, Beschluss v. 1.2.2024 - 2 AZR 196/22 (A)).

Abo Arbeitsrecht //

Gründe für die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

Die außerordentliche Kündigung stellt die Ausnahme zur regelmäßigen ordnungsgemäßen Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses dar. Sie wird in § 626 BGB normiert. Da es sich um eine Ausnahmeregelung handelt, sind die tatbestandlichen Voraussetzungen eng gefasst. Danach ist eine außerordentliche Kündigung nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und einer entsprechenden Interessenabwägung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung, die zunächst den wichtigen Grund als solchen und sodann die Interessenabwägung im Einzelfall vorsieht.

Abo Arbeitsförderungsrecht //

Das Vorstandsmitglied mit Anspruch auf Insolvenzgeld

Das Bundessozialgericht (BSG, Urteil v. 3.11.2021 - B 11 AL 4/20 R, KAAAI-00431) hat seine bisherige Rechtsprechung geändert und macht eine Abgrenzung der Tätigkeit als Organmitglied und Arbeitnehmer möglich, die bei einer materiellen Gesamtbetrachtung zu einer Einordnung eines Vorstandsmitglieds als Arbeitnehmer zumindest im Recht der Arbeitsförderung führen kann. Im entschiedenen Fall war ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft zugleich als weisungsgebundener Mitarbeiter im Vertrieb tätig und begehrte erfolgreich Insolvenzgeld.

Abo Sozialversicherungsrecht //

Neuerungen beim Statusfeststellungsverfahren

Beim Statusfeststellungsverfahren sind zum 1.4.2022 verschiedene Neuerungen in Kraft getreten. Als Hilfestellung für die praktische Umsetzung hat der GKV-Spitzenverband das Gemeinsame Rundschreiben zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen ( NAAAI-60724) überarbeitet und unter dem Datum des 1.4.2022 neu veröffentlicht; es löst das bisherige Rundschreiben vom 21.3.2019 ab. Kastenbauer, Neues zu Berufsträgern und Gesellschaftern in der Sozialversicherung, NWB 33/2022 S. 2350Kastenbauer, Der arbeitnehmerähnliche Selbständige - eine in der Praxis nicht immer bekannte Rechtsfigur, NWB 41/2022 S. 2921

Abo Sozialversicherungsrecht //

Soziale Absicherung für ukrainische Kriegsgeflüchtete neu geordnet

Durch das „Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze“ v. 23.5.2022 (BGBl. I 2022 S. 760 ff.), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.6.2022 in Kraft getreten ist, ergeben sich gravierende Auswirkungen auf die soziale Absicherung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Vergleich zur bisherigen Rechtslage.

Abo Arbeitsrecht //

Einzelvertragliche Gestaltung von Zielvereinbarungen in Arbeitsverträgen

Zielvereinbarungen sind ein gängiges Instrument der Unternehmensführung. Die Arbeitnehmer sollen durch Honorierung zur Erreichung bestimmter Ziele motiviert werden. Die Arbeitgeber erhoffen sich hierdurch eine Steigerung der Produktivität des Unternehmens. Bei der vertraglichen Ausgestaltung von Zielvereinbarungen sind bestimmte arbeitsrechtliche Vorgaben umzusetzen. Andernfalls drohen den Arbeitgebern langwierige Auseinandersetzungen und kostenträchtige Folgen.

Abo Betriebliche Altersversorgung //

Die einseitige Lösung des Arbeitgebers von gegebenen Versorgungszusagen

Für den Arbeitgeber kann insbesondere wegen langer Laufzeiten, geänderter wirtschaftlicher Bedingungen oder eines veränderten rechtlichen Rahmens ein Bedürfnis bestehen, Versorgungszusagen zu ändern. Dem steht allerdings regelmäßig das Vertragsrecht gegenüber: Eingegangene Verträge sind zu erfüllen. Eine Änderung ist daher nur in Ausnahmefällen möglich.

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