Behandlung von Online-Veranstaltungen im B2C-Bereich
Veranstaltungsleistungen, welche die physische Präsenz des Teilnehmers voraussetzen, sollen den umsatzsteuerlichen Regelungen am Veranstaltungsort unterliegen. Bei Online-Angeboten stellt sich zum einen die Frage nach dem umsatzsteuerlichen Leistungsort, hier wird zum 1.1.2025 eine gesetzliche Neuregelung erfolgen. Zum anderen ist zu klären, ob Online-Angebote analog zum Präsenzangebot steuerbefreit bzw. ermäßigt besteuert werden können, hiermit beschäftigt sich das aktuelle BMF-Schreiben (BMF vom 29.4.2024 – III C 3 - S 7117-j/21/10002 :004).