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IT-Sicherheit: Datendiebstahl per Mail und SMS

Der DIHK warnt davor, dass Betrüger nach wie vor versuchen, in seinem Namen per Phishing an sensible Daten und Informationen zu gelangen. Aktuell erhalten Unternehmen u. a. Mails, in denen eine Überprüfung von Daten wegen einer „Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gefordert wird. Der DIHK fordert Unternehmen auf, in keinem Fall auf die Links zu klicken oder Daten weiterzugeben. Die Betrüger versuchen auch per SMS an sensible Daten zu gelangen. Weitere Informationen unter: https://go.nwb.de/m3tj8.

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IT-Sicherheit: Vorsicht bei der Nutzung von Captchas

Unter Captchas werden z. B. Bildaufgaben verstanden, die beweisen, dass man ein Mensch und kein Roboter ist. Allerdings kann sich hinter den Bildern Schadsoftware verbergen. Wer beim Öffnen von Webseiten auf „Ich bin kein Roboter“-Captchas stößt, sollte nach dem Setzen des grünen Bestätigungsbuttons vorsichtig sein. Wird Zugang zur Seite gewährt, ist alles in Ordnung. Erscheint hingegen ein Banner mit Anweisungen zum Ausführen von Tastenkombinationen, ist man auf einer manipulierten Webseite gelandet, die Schadsoftware auf den Rechner schleusen will, so das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Dann gilt: Sofort abbrechen und Browser schließen. Weitere Details lesen Sie unter https://go.nwb.de/s26tu.

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Mobilfunk: Telekom schaltet 2G-Netz ab

Die Deutsche Telekom will bis Sommer 2028 das Mobilfunknetz 2G (GSM) komplett abschalten. Mobilfunk-Telefonate sind dann nur noch in 4G- und 5G-Netzen möglich. Nutzer, die noch alte G2-Handys haben, müssen sich neue Smartphones zulegen. Vodafone schaltet seine Netze erst 2030 ab und Telefonica will sein Netz nach aktuellem Stand weiterführen. Wichtig: Die Abschaltung des G2-Netzes betrifft auch vernetzte Stromzähler und Alarmanlagen, die über GSM laufen. Sie werden ebenfalls nicht mehr funktionieren und müssen ausgetauscht werden.

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Telefonie: Unerwünschte Rufnummern sperren

Immer mehr Unternehmen und Privatleute erhalten unerwünschte Anrufe, häufig von verschiedenen Nummern, die aber alle den gleichen Urheber haben. Betroffene haben die Möglichkeit, Anrufer bzw. Telefonnummern zu sperren. Beim Mobiltelefon findet sich unter „Einstellungen“ die Möglichkeit, einzelne Nummern oder Blöcke zu sperren, z. B. anonyme Anrufer. Im Festnetz muss man sich über das Telefoncenter anmelden und unter „Erreichbarkeit“ kann man einzelne oder mehrere Nummern sperren (Anrufer blockieren). Die Anrufer können ihre Nummern allerdings beliebig wechseln und anpassen, was es u. U. erforderlich macht, immer wieder neue Nummern zu sperren. Daher ist eine Meldung an die Bundesnetzagentur eher wenig hilfreich. Wer es dennoch tun möchte, findet online unter https://go.nwb.de/ndb6m mehr Informationen.

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Auskunfteien: Bonitätswerte müssen erläutert werden

Verbraucher haben das Recht zu erfahren, wie ihre Kreditwürdigkeit berechnet wird. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Der Bonitätswert wird von Auskunfteien wie der Schufa ermittelt und soll Banken und anderen Vertragspartnern helfen, die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden einzuschätzen. Diese müssten nachvollziehen können, welche ihrer Daten in dem automatisierten Verfahren verwendet werden. Eine bloße Übermittlung eines Algorithmus genüge nicht, so der EuGH. Es könne aber ausreichen, mitzuteilen, in welchem Maß andere Daten zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Das Urteil sollte auch für Unternehmer und Selbständige analog gelten. Betroffene sollten bei Unklarheiten gezielt nachfragen und Auskunft verlangen. Weitere Informationen finden Sie z. B. unter https://go.nwb.de/xgp66, inkl. Link zum Schufa Score-Simulator zur Selbsteinstufung.

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Personalinformation: Übersicht aushangpflichtiger Gesetze

Arbeitgeber sind verpflichtet, bestimmte Gesetze und Verordnungen im Betrieb auszuhängen, damit sich Beschäftigte leicht informieren können, z. B. aus dem Arbeitsrecht, dem Heimarbeits- oder dem Bundesurlaubsgesetz. Wichtig ist immer, dass der Aushang aktuell gehalten wird, er also z. B. jährlich geprüft wird. Die Aushangpflicht gilt für Unternehmen aller Branchen und Größen, also auch für Kleinstbetriebe. Einen Überblick über aushangpflichtige Gesetze bieten die Kammern unter https://go.nwb.de/24hxn.

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Kapazitätsberechnung

Anlagenauslastung ermitteln und Ausfallzeiten reduzieren

Produktionsmaschinen oder -anlagen lassen sich nie zu 100 % der verfügbaren Zeit nutzen. Es gibt immer geplante oder ungeplante Ausfallzeiten, etwa für Wartung, Rüstzeiten oder im Fall von Stromausfällen. Dabei gilt: Je höher die Auslastung bzw. je geringer die Ausfallzeiten, desto mehr lässt sich fertigen und bei entsprechender Nachfrage auch mehr verkaufen. Außerdem sinken die Kosten, etwa für Ausschuss.

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Konzernabschluss als Analyseobjekt – Segmentberichterstattung

Interpretation anhand eines Fallbeispiels

Dem Konzernabschluss sind bestimmte Rechenwerke vorbehalten, die gleichwohl einen hohen Erkenntnisgehalt generieren, weil sie nicht auf der Ertrags-Aufwands-Ebene des Jahresabschlusses angesiedelt sind, wie z. B. die Kapitalflussrechnung. Die Segmentberichterstattung operiert demgegenüber auf einer tieferen Ebene als der Konzernabschluss und erlaubt detaillierte Aussagen zur wirtschaftlichen Lage der einzelnen Geschäftseinheiten (Segmente).

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