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Rechtsprechung

Einkommensteuer //

Geldwerter Vorteil aus der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs

Wird ein betriebliches Fahrzeug auch zur Privatnutzung durch den Arbeitgeber überlassen, ist der daraus resultierende Vorteil entweder nach der 1 %-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode zu bewerten. Übernimmt der Arbeitnehmer einen Teil der fahrzeugbezogenen Kosten, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung, wenn bei einer hypothetischen Kostentragung durch den Arbeitgeber der daraus resultierende Nutzen von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wäre. Letztere umschließt aber grds. nicht die Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage, so dass dafür aufgewandte Kosten des Arbeitnehmers nicht zu einer Vorteilsminderung führen, wie der VI. Senat mit Urteil v. 9.9.2025 entschied.

Einkommensteuer //

Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen

Steuerlich relevante Einkünfte setzen das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht voraus. Ohne diese grundsätzliche Absicht des Steuerpflichtigen können negative Einkünfte in der Einkommensteuerveranlagung nicht berücksichtigt werden. Auch wenn die Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus auf Dauer angelegten Vermietungen inzwischen grundsätzlich nur noch bei Sondersachverhalten infrage gestellt wird (BMF, Schreiben v. 8.10.2004, BStBl 2004 I S. 933, Rz. 1), bleiben Verluste aus der Vermietung von Ferienwohnungen im Fokus der Finanzverwaltung. In einem aktuellen Streitfall hat der BFH mit Urteil v. 12.8.2025 - IX R 23/24 (FAAAK-02025) entschieden, dass bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung grundsätzlich und typisierend von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen − abgesehen von Vermietungshindernissen − nicht erheblich (d. h. um mindestens 25 %) über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren unterschreitet.

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Sozialversicherung //

Kein Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung über kurzzeitigen Bezug einer Teilrente (BSG)

Ehepartner sind nicht familienversichert, wenn sie ihre Altersrente lediglich für wenige Monate als Teilrente in Anspruch nehmen und dadurch in dieser Zeit die Einkommensgrenze für den Zugang zur Familienversicherung unterschreiten. Dies hat der 6a. Senat des BSG am 22.1.2026 für die noch bis zum 31.12.2025 geltende Rechtslage entschieden (Az: B 6a/12 KR 14/24 R).

Körperschaftsteuer //

Abzugsverbot durch § 8b KStG bei Gesellschafterdarlehen

Bei der Einkommensermittlung steuerpflichtiger Körperschaften sieht § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG ein generelles Abzugsverbot für Gewinnminderungen aus einer Darlehensforderung vor, wenn das Darlehen von einem zu mehr als einem Viertel am Grund- oder Stammkapital der darlehensnehmenden Körperschaft Beteiligten gewährt wird. Der vorliegende Beitrag analysiert vor dem Hintergrund kürzlich ergangener Rechtsprechung vom Grundfall des Down-Stream-Darlehens von Mutter- an Tochter- bzw. an Enkelgesellschaft abweichende Fälle. Diese Darlehenskonstellationen sorgen vielfach für Streit zwischen Steuerpflichtigen, Finanzverwaltung und Rechtsprechung. Einen Ausweg aus dem grundsätzlichen Abzugsausschluss kann die sog. Escape-Klausel bieten. Insbesondere bei Dreieckssachverhalten darf aber auch ein mögliches Nebeneinander des Abzugsverbots gem. § 8b Abs. 3 Sätze 4 ff. KStG und einer verdeckten Gewinnausschüttung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nicht außer Acht gelassen werden.

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Einkommensteuer //

Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit beim Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten (BFH)

Der Senat ist nicht überzeugt, dass § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG insofern verfassungswidrig ist, als der Sonderausgabenabzug die Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraussetzt (vgl. bereits BFH, Urteil v. 11.5.2023 - III R 9/22, BStBl II 2023, 861). Dies gilt auch, soweit die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, nicht mehr durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf abgedeckt sind (BFH, Urteil v. 27.11.2025 - III R 8/23; veröffentlicht am 29.1.2026).

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Umsatzsteuer //

Lieferung von Mieterstrom stellt eine selbständige Hauptleistung dar (FG)

Das FG hat entschieden, dass die Lieferung von Mieterstrom keine unselbständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine selbständige Hauptleistung darstellt. Daraus folgt, dass der Vermieter bei Anschaffung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (FG Münster, Urteil v. 18.2.2025 – 15 K 128/21 U; Revision nicht zugelassen).

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