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Rechtsprechung

Abo Abgabenordnung //

Die Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Zustellung an nicht allen Werktagen

Der Umstand, dass ein vom Finanzamt beauftragter Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht entgegen. Dies gilt auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt.

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Abo Umsatzsteuer //

Verwaltung "unselbständiger Stiftungen" (BFH)

Für eine steuerbare Verwaltungsleistung reicht es aus, dass diese sich auf ein Sondervermögen bezieht, ohne dass es für die Bejahung eines verbrauchsfähigen Vorteils beim Leistungsempfänger darauf ankommt, ob dieser entgeltlich eigene Vermögensinteressen oder die Vermögensinteressen Dritter - wie etwa gemeinnützige Interessen – verfolgt (BFH, Urteil v. 5.12.2024 - V R 13/22; veröffentlicht am 8.5.2025).

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Einkommensteuer //

Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach der Tonnage für ein Folgejahr (BFH)

Die Gewinnermittlung nach der Tonnage für ein Folgejahr setzt voraus, dass in dem Folgejahr die in § 5a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EStG genannten zeitraumbezogenen Voraussetzungen gegeben sind und die Option zu dieser Gewinnermittlungsart im Erstjahr auf Grundlage eines bestehenden Wahlrechts ausgeübt wurde. Das Wahlrecht setzt u.a. die Absicht voraus, das Handelsschiff langfristig zu betreiben (BFH, Urteil v. 6.2.2025 - IV R 7/22; veröffentlicht am 8.5.2025).

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Abo Verfahrensrecht //

Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter (BFH)

Das Staatswesen im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO kann durch die Zurverfügungstellung einer Online-Plattform gefördert werden, wenn deren Betreiber die dort zur Abstimmung gestellten Anliegen - auch parteipolitisch - neutral und ohne inhaltliche Wertung fördert und sich dabei innerhalb des allgemeinen Rahmens des Gemeinnützigkeitsrechts bewegt (BFH, Urteil v. 12.12.2024 - V R 28/23; veröffentlicht am 8.5.2025).

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Abo Grunderwerbsteuer/Verfahrensrecht //

Gestaltungsmissbrauch bei einer Grundstücksübertragung im Umlegungsverfahren (BFH)

Die Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG in der bis zum 28.12.2020 geltenden Fassung (a.F.) kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Eigentumserwerb durch Zuteilung in einem Umlegungsverfahren einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO darstellt. Ein Gestaltungsmissbrauch liegt vor, wenn das Umlegungsverfahren zweckwidrig dazu genutzt wird, einen reinen Rechtsträgerwechsel an einem Grundstück zu bewirken (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - II R 14/22; veröffentlicht am 8.5.2025).

Abo Umsatzsteuer //

Differenzbesteuerung bei anteiligem Recht zum Vorsteuerabzug am Liefergegenstand

Der BFH hat mit Urteil v. 11.12.2024 die Grundsätze zur Anwendung der Differenzbesteuerung weiterentwickelt. Gegenstand des Verfahrens war die Rechtsfrage, ob die Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG in Fällen anzuwenden ist, in denen der veräußerte Liefergegenstand teilweise zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG berechtigt hat. Der BFH verneint dies grundsätzlich unter Hinweis auf den Wortlaut von § 25a Abs. 1 Nr. 2 UStG, wobei aus den Urteilsgründen die Notwendigkeit einer differenzierten Prüfung deutlich wird.

Abo Außensteuerrecht //

Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von § 15 Abs. 6 AStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

Die Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 Abs. 6 AStG findet über seinen Wortlaut hinaus auch auf Drittstaatensachverhalte Anwendung, weil eine Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Stiftungen mit Geschäftsleitung oder Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens gegen die auch für Drittstaaten geltende Kapitalverkehrsfreiheit gem. Art. 63 AEUV verstößt. Dies entschied der BFH mit Urteil v. 3.12.2024 - IX R 32/22 und den wesentlich inhaltsgleichen Entscheidungen IX R 31/22, nv, TAAAJ-90122, IX R 15/24, nv, ZAAAJ-90120, sowie IX R 16/24, nv, JAAAJ-90121, vom selben Tag.

Abo Einkommensteuer //

Steuerrechtliche Behandlung eines Gesellschafterdarlehens an eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

Mit Urteil v. 27.11.2024 entschied der BFH, dass das einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährte Gesellschafterdarlehen einkommensteuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen ist, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerrechtlich zuzurechnen ist. In diesem Umfang führt das Darlehensverhältnis weder bei der darlehensnehmenden Gesellschaft zu abzugsfähigen Werbungskosten noch beim darlehensgebenden Gesellschafter zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sondern ist als eine steuerneutrale Einlage zu behandeln.

Abo Gewerbesteuer //

Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht

Mit Urteil v. 20.2.2025 bestätigt der BFH, dass bei natürlichen Personen und Personengesellschaften (erst) die konkret ausgeübte werbende Tätigkeit der Gewerbesteuer unterliegt. Deshalb beginnt die sachliche Gewerbesteuerpflicht der unter § 2 Abs. 1 GewStG fallenden Gewerbebetriebe nicht, bevor alle tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt sind und der Gewerbebetrieb in Gang gesetzt worden ist. Zu differenzieren ist insofern zwischen auf Handel ausgerichteten Unternehmen, Dienstleistungsunternehmen und vermögensverwaltenden Personengesellschaften.

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Arbeitsrecht //

Berücksichtigung von Elternzeiten bei der Wartezeit in der Versorgungsanstalt der Deutschen Post

Ein Tarifvertrag darf bei der Ablösung eines Versorgungssystems, nach welchem Ansprüche auf Versorgung voraussetzten, dass die Arbeitnehmer eine ausreichende Anzahl vergüteter Monate bei der Arbeitgeberin gearbeitet haben (sog. Wartezeit), auch für die Einführung einer hierauf bezogenen Besitzstandskomponente danach unterscheiden, ob die Arbeitnehmer die Wartezeit erfüllt haben. Erziehungs- oder Elternzeiten ohne Vergütungsansprüche müssen dabei in die Wartezeit nicht einbezogen werden (BAG, Urteil v. 6.5.2025 - 3 AZR 65/24).

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Einkommensteuer //

Erste Tätigkeitsstätte eines Berufssoldaten (FG)

Ob ein (unbefristet tätiger) Berufssoldat einer Dienststelle der Bundeswehr dauerhaft zugeordnet ist und dort eine erste Tätigkeitsstätte begründet, richtet sich u.a. danach, ob ihm nach der einschlägigen Verfügung der Bundeswehr ein fest eingerichteter Dienstposten ohne zeitliche Befristung zugewiesen wurde (Hessisches FG, Urteil v. 17.1.2025 - 4 K 561/21; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig, BFH-Az. VI B 5/25).

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Abo Verfahrensrecht //

Erstmalige Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen im Rahmen eines Änderungsbescheids (BFH)

Die unbefristete Optionserklärung nach § 13a Abs. 8 ErbStG in der Fassung von 2013 ist im Einspruchsverfahren zu berücksichtigen, soweit ihre steuerrechtlichen Auswirkungen nicht über den durch § 351 Abs. 1 AO gesetzten Rahmen hinausgehen. Die Bindungswirkung nach § 351 Abs. 1 AO hat nicht zur Folge, dass die Verschonung, wenn sie den Änderungsrahmen verlässt, insgesamt zu versagen ist (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - II R 44/21; veröffentlicht am 2.5.2025).

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