Die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG als Haftungsfalle für steuerliche Berater
Ein Urteil des LG Lübeck vom 11.1.2024 zeigt, dass die Regelung in § 34 Abs. 3 EStG für Berater schnell zur Haftungsfalle werden kann.
Ein Urteil des LG Lübeck vom 11.1.2024 zeigt, dass die Regelung in § 34 Abs. 3 EStG für Berater schnell zur Haftungsfalle werden kann.
In den vergangenen Jahren haben die Gerichte durch ihre Rechtsprechung die Haftung des Geschäftsführers erheblich erweitert. Jeder Geschäftsführer, aber auch seine Berater sollten sich in diesem Feld gut auskennen.
Das Insolvenzverfahren kann nur eröffnet werden, wenn die Kosten des Verfahrens gedeckt sind. Für den Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht ist die Suche nach potenziellen Kostenträgern zur Vermeidung der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse daher Teil des Tagesgeschäfts. Von besonderer Relevanz sind in der Praxis neben der Insolvenzmasse als Hauptkostenträger die Institute der Verfahrenskostenstundung in Insolvenzverfahren natürlicher Personen und der Insolvenzgeldvorfinanzierung bei Unternehmensinsolvenzen. Daneben spielt die Ermittlung und Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche eine überragende Rolle, zu denen neben der Geschäftsleiterhaftung und der Insolvenzanfechtung auch die persönliche Haftung der Gesellschafter der Personengesellschaft (§ 93 InsO) gezählt werden kann.
Die hohe Inflation in der EU und im Euro-Währungsgebiet haben die EU-Kommission veranlasst, die finanziellen Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“ für die Größeneinstufung von Kapitalgesellschaften (& Co.) nach oben anzupassen. Der Gesetzgeber hat die EU-Vorgaben am 17.4.2024 im HGB umgesetzt.
Die Fähigkeit eines Unternehmens zur Anpassung an neue Gegebenheiten ist entscheidend für dessen Fortbestand.Ein Maßnahmenpaket, das in der Praxis stets eine hohe Bedeutung hat, sind personelle Maßnahmen, da aus diesen häufig (längerfristige) deutliche Kosteneinsparungen erwartet werden. Dabei ist der Abbau von Personal ein häufiger Schritt, dem sich die Unternehmensleitungen stellen.
Der BFH hat festgestellt, dass der überlebende Ehegatte als Erbe des Erstversterbenden die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen kann.
Trotz der sprichwörtlich hohen Sparquote der Deutschen landen sie mit der Höhe ihrer Privatvermögen lediglich auf Platz 15 in Europa. Das zeigen Zahlen der Europäischen Zentralbank (EZB), die im Januar 2024 veröffentlicht wurden. Demnach stehen Luxemburger mit einem Medianvermögen von 739.000 € unangefochten an der Spitze. Malta liegt mit 333.000 € auf dem zweiten, und die Iren mit 315.000 € auf dem dritten Platz in Europas Vermögensskala. Deutsche Bürger landen hingegen mit einem privaten Vermögen von 106.000 € im Median nur auf Platz 15. Damit liegen die Deutschen nur knapp vor den Griechen. Auch im Vergleich zu den Nachbarländern scheint Deutschland den Anschluss verpasst zu haben: Belgien liegt mit 277.000 € auf dem fünften Platz und Frankreich mit 185.000 € auf dem achten. Auch die Niederlande und Italien weisen deutlich höhere Medianvermögen auf. Doch warum ist das so?
Das Thema der „reibungslosen“ Zusammenarbeit zwischen einem Mandanten und der Kanzlei ist einer der Dauerbrenner, wenn es um Kanzleimanagement geht. Schnell entsteht der Eindruck, dass der Mandant im Mittelpunkt steht und damit dem Steuerberater und seinen Mitarbeitenden „im Weg“. Auch wenn die meisten Mandanten sich redlich bemühen, die ihnen oft rätselhaften Vorgaben der Kanzlei (abgeleitet aus den Vorgaben, die die Finanzverwaltung und andere Behörden machen) zu erfüllen, gibt es immer wieder Mandanten, die durch ihr Verhalten für Unzufriedenheit in der Kanzlei sorgen. Dann steht die Frage im Raum, wie eine gute Zusammenarbeit auch mit „schwierigen“ Mandanten gelingen kann.
Am 26.3.2024 ist die Verordnung zur Rückforderung überzahlter Entlastungen nach dem Strompreisbremse- und dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie zum Übergang von Rückforderungsansprüchen auf den Bund (Preisbremsen-Entlastungsrückforderungsverordnung – PBRüV) in Kraft getreten (BGBl. 2024 I Nr. 111).
Ein Urteil des LG Lübeck vom 11.1.2024 zeigt, dass die Regelung in § 34 Abs. 3 EStG für Berater schnell zur Haftungsfalle werden kann.
In den vergangenen Jahren haben die Gerichte durch ihre Rechtsprechung die Haftung des Geschäftsführers erheblich erweitert. Jeder Geschäftsführer, aber auch seine Berater sollten sich in diesem Feld gut auskennen.
Das Insolvenzverfahren kann nur eröffnet werden, wenn die Kosten des Verfahrens gedeckt sind. Für den Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht ist die Suche nach potenziellen Kostenträgern zur Vermeidung der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse daher Teil des Tagesgeschäfts. Von besonderer Relevanz sind in der Praxis neben der Insolvenzmasse als Hauptkostenträger die Institute der Verfahrenskostenstundung in Insolvenzverfahren natürlicher Personen und der Insolvenzgeldvorfinanzierung bei Unternehmensinsolvenzen. Daneben spielt die Ermittlung und Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche eine überragende Rolle, zu denen neben der Geschäftsleiterhaftung und der Insolvenzanfechtung auch die persönliche Haftung der Gesellschafter der Personengesellschaft (§ 93 InsO) gezählt werden kann.
Die hohe Inflation in der EU und im Euro-Währungsgebiet haben die EU-Kommission veranlasst, die finanziellen Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“ für die Größeneinstufung von Kapitalgesellschaften (& Co.) nach oben anzupassen. Der Gesetzgeber hat die EU-Vorgaben am 17.4.2024 im HGB umgesetzt.
Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen. Eine Pflegefachkraft erhält dann 19,50 € pro Stunde brutto. Eine weitere Erhöhung folgt zum 1.7.2025. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.
Der Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 24.4.2024 der Zahlung von Zuschlägen in der Erwerbsminderungrente zugestimmt. Dem Gesetzentwurf (BT-Drucks 20/10607) der Koalitionsfraktionen für ein verändertes Verfahren zur Zahlung eines Zuschlags auf Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz) stimmte der Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen zu.
Die Bundesregierung hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 beschlossen. Damit erhöhen sich - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat - die Renten zum 1.7.2024 in den alten und neuen Bundesländern um 4,57 Prozent.
Die Fähigkeit eines Unternehmens zur Anpassung an neue Gegebenheiten ist entscheidend für dessen Fortbestand.Ein Maßnahmenpaket, das in der Praxis stets eine hohe Bedeutung hat, sind personelle Maßnahmen, da aus diesen häufig (längerfristige) deutliche Kosteneinsparungen erwartet werden. Dabei ist der Abbau von Personal ein häufiger Schritt, dem sich die Unternehmensleitungen stellen.
Am 23.4.2024 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) eine Verbandsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Vodafone GmbH im Verbandsklageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucher sowie kleine Unternehmen können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden. Eine Anmeldung ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.
Der BFH hat festgestellt, dass der überlebende Ehegatte als Erbe des Erstversterbenden die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen kann.
Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden (BSG, Urteil v. 23.4.2024 - B 12 BA 3/22 R).
Trotz der sprichwörtlich hohen Sparquote der Deutschen landen sie mit der Höhe ihrer Privatvermögen lediglich auf Platz 15 in Europa. Das zeigen Zahlen der Europäischen Zentralbank (EZB), die im Januar 2024 veröffentlicht wurden. Demnach stehen Luxemburger mit einem Medianvermögen von 739.000 € unangefochten an der Spitze. Malta liegt mit 333.000 € auf dem zweiten, und die Iren mit 315.000 € auf dem dritten Platz in Europas Vermögensskala. Deutsche Bürger landen hingegen mit einem privaten Vermögen von 106.000 € im Median nur auf Platz 15. Damit liegen die Deutschen nur knapp vor den Griechen. Auch im Vergleich zu den Nachbarländern scheint Deutschland den Anschluss verpasst zu haben: Belgien liegt mit 277.000 € auf dem fünften Platz und Frankreich mit 185.000 € auf dem achten. Auch die Niederlande und Italien weisen deutlich höhere Medianvermögen auf. Doch warum ist das so?
Im Februar 2024 hat das BZSt ein neues Zuwendungsempfängerregister auf seinen Internetseiten veröffentlicht, das alle Organisationen – auch aus dem EU-/EWR-Ausland – zeigen soll, die berechtigt sind, Spendenquittungen auszustellen.
Das Thema der „reibungslosen“ Zusammenarbeit zwischen einem Mandanten und der Kanzlei ist einer der Dauerbrenner, wenn es um Kanzleimanagement geht. Schnell entsteht der Eindruck, dass der Mandant im Mittelpunkt steht und damit dem Steuerberater und seinen Mitarbeitenden „im Weg“. Auch wenn die meisten Mandanten sich redlich bemühen, die ihnen oft rätselhaften Vorgaben der Kanzlei (abgeleitet aus den Vorgaben, die die Finanzverwaltung und andere Behörden machen) zu erfüllen, gibt es immer wieder Mandanten, die durch ihr Verhalten für Unzufriedenheit in der Kanzlei sorgen. Dann steht die Frage im Raum, wie eine gute Zusammenarbeit auch mit „schwierigen“ Mandanten gelingen kann.
Am 26.3.2024 ist die Verordnung zur Rückforderung überzahlter Entlastungen nach dem Strompreisbremse- und dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie zum Übergang von Rückforderungsansprüchen auf den Bund (Preisbremsen-Entlastungsrückforderungsverordnung – PBRüV) in Kraft getreten (BGBl. 2024 I Nr. 111).
Nach herrschender Meinung werden Abschlussprüfungsverträge als entgeltliche Geschäftsbesorgung eingestuft. Der Beitrag zeigt, warum die Rechtsnatur eines klassischen Werkvertrags sehr viel zielgerichteter ist und welche Folgen dies für Herausgabeansprüche z. B. von Handakten im Haftungsfall hat.
Das Geldwäschegesetz (GwG) wird in der Praxis immer wichtiger. Jetzt wurde die Online-Registrierung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) verpflichtend und Verdachtsmeldungen haben in Zukunft darüber zu erfolgen.
Ein wesentlicher Kostenblock der meisten Ihrer Mandanten sind die Personalkosten. Fällt ein Mitarbeiter aus, fallen aufgrund der Lohnfortzahlung unverändert Kosten an. Liegt dagegen ein fremdverschuldeter Unfall vor, können die Kosten beim Verursacher zurückgeholt werden.
Die Kammerversammlung der WPK 2024 findet am 17.6.2024 in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr online statt. Eine Anmeldung dazu ist ab sofort möglich.