Fokus: Bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung
Der BGH hatte in zwei Fällen auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts zu urteilen. Es handelte sich jeweils um bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums, die von einzelnen Wohnungseigentümern zur Barrierereduzierung verlangt wurden. Lesen Sie im Folgenden, warum die Gesetzesänderung bauliche Veränderungen zur Barrierereduzierung vereinfacht hat (BGH, Urteil v. 9.2.2024 - V ZR 244/22, QAAAJ-59188, und V ZR 33/23, ZAAAJ-60905).