Erbschaftsteuerliche Auswirkungen der Jastrowschen Klausel
Der BFH hat festgestellt, dass der überlebende Ehegatte als Erbe des Erstversterbenden die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen kann.
Der BFH hat festgestellt, dass der überlebende Ehegatte als Erbe des Erstversterbenden die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen kann.
Der BGH hatte in zwei Fällen auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts zu urteilen. Es handelte sich jeweils um bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums, die von einzelnen Wohnungseigentümern zur Barrierereduzierung verlangt wurden. Lesen Sie im Folgenden, warum die Gesetzesänderung bauliche Veränderungen zur Barrierereduzierung vereinfacht hat (BGH, Urteil v. 9.2.2024 - V ZR 244/22, QAAAJ-59188, und V ZR 33/23, ZAAAJ-60905).
Am 13.3.2024 wurde vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratieentlastungsgesetz IV veröffentlicht. Einigermaßen überraschend wird darin vorgeschlagen, für Geschäftsraummietverhältnisse die Textform (vgl. § 126b BGB) sowohl für den Ursprungsvertrag als auch für Vertragsänderungen zuzulassen. Die Textform soll aber auch noch an einigen anderen Stellen das Leben der Vertragsparteien erleichtern. Und es sind Regelungen für eine digitale Betriebskostenabrechnung vorgesehen.
In der Praxis bestehen über das gesetzliche Erbrecht oftmals falsche Vorstellungen. Insbesondere Ehegatten gehen oftmals irrtümlich davon aus, dass sie sich bei gesetzlicher Erbfolge als Alleinerben beerben.
Aufgrund der demografischen Alterung der Bevölkerung in Deutschland spielt die Unternehmensnachfolge in der Beratungspraxis eine entscheidende Rolle.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs v. 20.9.2023 (XII ZB 177/22, OAAAJ-51828) befasst sich mit mehreren Fragen des Unterhalts eines Kinds, die gerade für Eltern mit höheren Einkommen von besonderer praktischer Relevanz sind.
Die Anlageklasse „Immobilie“ ist trotz der sich schon seit der Corona-Pandemie abzeichnenden Wirtschaftskrise immer noch eine der am besten geeigneten Investmentalternativen. Denn Immobilien bieten neben den fortlaufenden Mieteinnahmen die Möglichkeit, an Bewertungsentwicklungen – selbstverständlich abhängig von den jeweiligen Marktgegebenheiten – zu partizipieren.
Anknüpfend an die weitreichenden Pflichten von Geschäftsleitern juristischer Personen hat der BGH (Urteil v. 26.1.2017 - IX ZR 285/14, JAAAG-37973) bereits im Jahr 2017 für Steuerberater weitgehende Hinweispflichten aufgestellt. Nunmehr hatte sich das OLG Bamberg (Urteil v. 31.7.2023 - 2 U 38/22, RAAAJ-47236) mit Hinweispflichten (und auch Schadensersatzpflichten) für die in der Praxis immer bedeutsamere vorinsolvenzliche Sanierungsberatung zu beschäftigen.
Die Zahl der (Privat-)Insolvenzen steigt und vielen Unternehmern und Privatpersonen droht die Kontopfändung. Damit in einer solchen Lage noch genügend Geld zum Leben bleibt, sollte man das Giro- in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Hier bleiben bis 1.410 € pro Monat vor Pfändungen geschützt. Ein bestehendes Konto lässt sich von der Bank einfach umwandeln. Dabei müssen Funktionen wie etwa Onlinebanking und Geldabheben erhalten bleiben. Bei einem P-Konto besteht kein Anspruch auf einen Kontokorrentkredit oder eine Kreditkarte. Wird das P-Konto nicht mehr benötigt, genügt eine Mitteilung an die Bank, es wieder umzuwandeln. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/d4z7w und https://go.nwb.de/j1ofs.
Die Infektionsschutzmaßnahmen der beklagten Freie Hansestadt Bremen während des "ersten und zweiten Lockdowns" (März 2020 bis Juni 2021) beruhten auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage. Darüber hinaus ist die Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar. Eine sachwidrige Benachteiligung von Großunternehmen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen ist nicht gegeben (BGH, Urteil v. 11.4.2024 - III ZR 134/22).
Die gesetzliche Regelung in § 1600 Abs. 2 Alt. 1, Abs. 3 Satz 1 BGB über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Sie trägt dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung. Diese gehören zu den Eltern im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und können sich auf das Elterngrundrecht ebenso wie die rechtlichen Eltern des Kindes berufen (BVerfG, Urteil v. 9.4.2024 - 1 BvR 2017/21).
Der u.a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH hat über die Frage entschieden, ob ein Hotelgast die Rückzahlung des von ihm vorausgezahlten Beherbergungsentgelts verlangen kann, wenn nach der Buchung ein behördliches Verbot der Beherbergung zu touristischen Zwecken zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erlassen wird, das den gebuchten Zeitraum umfasst. Der BGH hat diese Frage bejaht (BGH, Urteil v. 6.3.2024 - VIII ZR 363/21).
Der BGH hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über die Voraussetzungen und Grenzen baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums entschieden, die von einzelnen Wohnungseigentümern als Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Errichtung eines Personenaufzugs bzw. Errichtung einer 65 Zentimeter erhöhten Terrasse nebst Zufahrtsrampe) verlangt wurden (BGH, Urteile v. 9.2.2024 - V ZR 244/22 und V ZR 33/23).
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist berechtigt, sein beschädigtes Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt zu geben und vom Unfallverursacher den hierfür erforderlichen Geldbetrag zu verlangen (§ 249 Abs. 2 BGB). Der BGH hat über fünf Revisionen entschieden, in denen sich in unterschiedlichen Konstellationen die Frage stellte, wer das Risiko trägt, wenn der Unfallverursacher einwendet, die von der Werkstatt gestellte Rechnung sei überhöht (sog. Werkstattrisiko: BGH, Urteile v. 16.1.2024 - VI ZR 38/22, VI ZR 239/22, VI ZR 253/22, VI ZR 266/22 und VI ZR 51/23).
In Ergänzung zu der "Düsseldorfer Tabelle" haben die Familiensenate des OLG Düsseldorf neue Leitlinien zur Anwendung der Tabelle herausgegeben. Sie ersetzen damit die frühere Fassung der Leitlinien, die zuletzt zum 1.1.2023 aktualisiert wurden.
Das OLG Düsseldorf hat seine sog. Düsseldorfer Tabelle aktualisiert. Gegenüber der Tabelle 2023 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert worden.
Die Bundesregierung hat am 15.11.2023 die vom BMAS vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2024 zunächst auf 12,41 € brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1.1.2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde.
Eine Bank kann die im Rahmen von Cum/Cum-Geschäften an eine andere Bank geleisteten Kompensationszahlungen nicht mit dem Argument zurückverlangen, die steuerliche Bewertung habe sich geändert und die Anrechnungsmöglichkeit der auf die Dividenden entrichteten Kapitalertragssteuer sei entfallen (OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 8.9.2023 - 10 U 75/20; nicht rechtskräftig).
Der III. Zivilsenat des BGH hat über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle eines Berufsmusikers haftet, die durch befristet und abgestuft angeordnete Veranstaltungsverbote und -beschränkungen zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus in dem Zeitraum von März bis Juli 2020 ("erster Lockdown") verursacht wurden (BGH, Urteil v. 3.8.2023 – III ZR 54/22).
Ein privatschriftliches Testament, in dem die Erblasserin zunächst die frühere Erbeinsetzung ihrer Abkömmlinge für „ungültig“ erklärt, ihnen sodann ihre beiden Hausanwesen (anteilig) zuweist und abschließend anordnet, das „Bargeld“ solle auf „meine drei Kinder“ verteilt werden, kann im Einzelfall dahin auszulegen sein, dass es jenseits dieser auf einzelne Gegenstände beschränkten Aufteilung, die den Nachlass nicht erschöpfte und auch sonst keinen Willen zur Bestimmung eines anderen Rechtsnachfolgers erkennen lässt, bei der gesetzlichen Erbfolge verbleiben soll.
Der Zeitraum, den der Testamentsvollstrecker für die Erstellung und Übermittlung eines Nachlassverzeichnisses in Anspruch nehmen darf, ohne einen wichtigen Grund zu seiner Entlassung zu setzen, bestimmt sich nach den konkreten Umständen des Falles und hängt insbesondere vom Umfang und von der Komplexität des Sachverhalts sowie den vorhandenen Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Nachlassmasse ab. a) In diesem Zusammenhang ist ferner zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Testamentsvollstrecker von Berufs wegen oder aufgrund früherer vergleichbarer Ämter über Erfahrungen bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses verfügt. b) Von Bedeutung ist überdies, in welchem zeitlichen Umfang von ihm unter Berücksichtigung seiner sonstigen (beruflichen oder anderweitigen) Verpflichtungen eine Tätigkeit zur Verwaltung des Nachlasses erwartet werden kann.
Verlangt ein Miterbe die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und beantragt er die Teilungsversteigerung der im Nachlass befindlichen Grundstücke, stellen die in der Folgezeit daraus resultierenden Kosten der Rechtsberatung und -vertretung in unmittelbarem Zusammenhang mit den Teilungsversteigerungsverfahren und der Beratung während der Erbauseinandersetzung unmittelbare Kosten der Nachlassverteilung i. S. von § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG dar. Hierfür spielt es keine Rolle, ob der Erblasser nach § 2048 BGB Teilungsanordnungen verfügt hat, ob die Erbauseinandersetzung auf einer Vereinbarung beruht oder Ergebnis eines Rechtsstreits der Miterben ist. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Vermietung von Nachlassgegenständen durch die Erbengemeinschaft fallen in die Phase der Verwaltung der Nachlassgegenstände. Daraus resultierende Rechtsberatungskosten (hier: Rechtsstreitigkeiten zwischen den Miterben zur Aufteilung von Mietkonten) zählen ebenfalls zur Nachlassverwaltung und stellen daher nicht abzugsfähige Nachlassverwaltungskosten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 3 ErbStG dar.
Der u.a. für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kfz mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige III. Zivilsenat des BGH hat am 20.7.2023 im Anschluss an die Entscheidungen des VIa. Zivilsenats des BGH v. 26.6.2023 - VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 1031/22 zum Differenzschaden im "Dieselverfahren" nach dem Urteil des EuGH v. 21.3.2023 - C-100/21 entschieden. In seiner Entscheidung hat er sich der Rechtsprechung des VIa. Zivilsenats angeschlossen (BGH, Urteil v. 20.7.2023 - III ZR 267/20).
Widerruft ein Verbraucher, der nicht über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, während der Widerrufsfrist einen bereits erfüllten, außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag, so ist er von der Zahlungspflicht befreit. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Der Unternehmer muss dann alle Kosten selbst tragen, die ihm für die Erfüllung des Vertrags entstanden sind. Unternehmer sollten daher strikt darauf achten, dass sie Kunden über ihre Rechte informieren, um Problemen vorzubeugen.
Der Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Vermieter nach § 556g Abs. 3 BGB verjährt selbständig und unabhängig von dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Miete innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (BGH, Urteile v. 12.7.2023 - VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22).
Ein Motorhersteller, der nicht zugleich Fahrzeughersteller ist, haftet Käufern der vom sog. Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen nur dann, wenn er entweder selbst im Sinne der §§ 826, 31 BGB sittenwidrig vorsätzlich gehandelt hat oder wenn er dem Fahrzeughersteller nach § 823 Abs. 2, § 830 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV vorsätzlich Beihilfe zu dessen vorsätzlichem Inverkehrbringen eines Kraftfahrzeugs mit einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung geleistet hat (BGH, Urteil v. 10.7.2023 - VIa ZR 1119/22).
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 1.7.2023 angepasst. Er steigt von 1,62 % auf 3,12 %.
Steht nach den tatsächlichen Verhältnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit fest, wer Erbe ist, kommt die Anordnung einer Nachlasspflegschaft nicht in Betracht, auch wenn ein Erbschein nicht erteilt ist.