Erbschaftsteuerliche Auswirkungen der Jastrowschen Klausel
Der BFH hat festgestellt, dass der überlebende Ehegatte als Erbe des Erstversterbenden die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen kann.
Der BFH hat festgestellt, dass der überlebende Ehegatte als Erbe des Erstversterbenden die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen kann.
Der BGH hatte in zwei Fällen auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts zu urteilen. Es handelte sich jeweils um bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums, die von einzelnen Wohnungseigentümern zur Barrierereduzierung verlangt wurden. Lesen Sie im Folgenden, warum die Gesetzesänderung bauliche Veränderungen zur Barrierereduzierung vereinfacht hat (BGH, Urteil v. 9.2.2024 - V ZR 244/22, QAAAJ-59188, und V ZR 33/23, ZAAAJ-60905).
Am 13.3.2024 wurde vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratieentlastungsgesetz IV veröffentlicht. Einigermaßen überraschend wird darin vorgeschlagen, für Geschäftsraummietverhältnisse die Textform (vgl. § 126b BGB) sowohl für den Ursprungsvertrag als auch für Vertragsänderungen zuzulassen. Die Textform soll aber auch noch an einigen anderen Stellen das Leben der Vertragsparteien erleichtern. Und es sind Regelungen für eine digitale Betriebskostenabrechnung vorgesehen.
In der Praxis bestehen über das gesetzliche Erbrecht oftmals falsche Vorstellungen. Insbesondere Ehegatten gehen oftmals irrtümlich davon aus, dass sie sich bei gesetzlicher Erbfolge als Alleinerben beerben.
Aufgrund der demografischen Alterung der Bevölkerung in Deutschland spielt die Unternehmensnachfolge in der Beratungspraxis eine entscheidende Rolle.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs v. 20.9.2023 (XII ZB 177/22, OAAAJ-51828) befasst sich mit mehreren Fragen des Unterhalts eines Kinds, die gerade für Eltern mit höheren Einkommen von besonderer praktischer Relevanz sind.
Die Anlageklasse „Immobilie“ ist trotz der sich schon seit der Corona-Pandemie abzeichnenden Wirtschaftskrise immer noch eine der am besten geeigneten Investmentalternativen. Denn Immobilien bieten neben den fortlaufenden Mieteinnahmen die Möglichkeit, an Bewertungsentwicklungen – selbstverständlich abhängig von den jeweiligen Marktgegebenheiten – zu partizipieren.
Anknüpfend an die weitreichenden Pflichten von Geschäftsleitern juristischer Personen hat der BGH (Urteil v. 26.1.2017 - IX ZR 285/14, JAAAG-37973) bereits im Jahr 2017 für Steuerberater weitgehende Hinweispflichten aufgestellt. Nunmehr hatte sich das OLG Bamberg (Urteil v. 31.7.2023 - 2 U 38/22, RAAAJ-47236) mit Hinweispflichten (und auch Schadensersatzpflichten) für die in der Praxis immer bedeutsamere vorinsolvenzliche Sanierungsberatung zu beschäftigen.
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 1.7.2023 angepasst. Er steigt von 1,62 % auf 3,12 %.
Der BFH hat festgestellt, dass der überlebende Ehegatte als Erbe des Erstversterbenden die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen kann.
Am 13.3.2024 wurde vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratieentlastungsgesetz IV veröffentlicht. Einigermaßen überraschend wird darin vorgeschlagen, für Geschäftsraummietverhältnisse die Textform (vgl. § 126b BGB) sowohl für den Ursprungsvertrag als auch für Vertragsänderungen zuzulassen. Die Textform soll aber auch noch an einigen anderen Stellen das Leben der Vertragsparteien erleichtern. Und es sind Regelungen für eine digitale Betriebskostenabrechnung vorgesehen.
Das OLG Düsseldorf hat seine sog. Düsseldorfer Tabelle aktualisiert. Gegenüber der Tabelle 2023 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert worden.
Die Infektionsschutzmaßnahmen der beklagten Freie Hansestadt Bremen während des "ersten und zweiten Lockdowns" (März 2020 bis Juni 2021) beruhten auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage. Darüber hinaus ist die Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar. Eine sachwidrige Benachteiligung von Großunternehmen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen ist nicht gegeben (BGH, Urteil v. 11.4.2024 - III ZR 134/22).
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs v. 20.9.2023 (XII ZB 177/22, OAAAJ-51828) befasst sich mit mehreren Fragen des Unterhalts eines Kinds, die gerade für Eltern mit höheren Einkommen von besonderer praktischer Relevanz sind.
Bei Mietverträgen, die in den allermeisten Fällen AGB sind, denkt man wohl meist zunächst an (Wohn-)Räume, aber vermietet werden können alle möglichen Gegenstände, eben auch Photovoltaik (PV)-Module. Als eine Mieterin solcher Module insolvent wurde, musste sich der „Insolvenzsenat“ des Bundesgerichtshofs daher mehr mit der Frage beschäftigen, ob eine Mietvertragsklausel wirksam ist, als mit tiefergehenden insolvenzrechtlichen Fragen (vgl. BGH, Urteil v. 11.11.2021 - IX ZR 237/20, PAAAH-96888).
Durch die Tätigkeit des Gesetzgebers im Jahr 2021 ergibt sich für zahlreiche Unternehmen Handlungsbedarf u. a. im Hinblick auf die Anpassung von Verträgen, soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet werden, die Gestaltung von Kündigungsbuttons und Informationspflichten im Internet.
Vor der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2020 war der Verwalter für die Vermögensverwaltung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (WEG) zuständig. Nach neuem Recht ist er gegenüber der WEG nur noch berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind (§ 27 Abs. 1 WEG). Das ändert aber nichts an seinen steuerlichen Pflichten.
Unternehmen, die Emission von Treibhausgasen aus Brennstoffen wie Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel in den Verkehr bringen, bezahlen seit dem 1.1.2021 einen Kohlendioxidpreis. Im Gebäudebereich führt der Kohlendioxidpreis u. a. zu höheren Kosten für die Beheizung und die Warmwasserversorgung, die regelmäßig von den Mietern zu tragen sind. Vermieter können nach bisheriger Rechtslage die Heizkosten einschließlich des darin enthaltenen Anteils an den Kohlendioxidkosten vollumfänglich auf Mieter umlegen, wenn eine Umlage der Heizkosten vertraglich vereinbart worden ist. Für Betriebskostenabrechnungen, die ab dem 1.1.2023 beginnen, wird eine Aufteilung der CO 2-Zertifikatskosten zwischen Vermietern und Mietern gesetzlich neu eingeführt.
Die ab dem 1.1.2023 geltende Düsseldorfer Tabelle enthält eine deutliche Erhöhung der Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder. Dabei wird die Festlegung des neuen Mindestunterhalts eines minderjährigen Kindes (§ 1612a Abs. 1 BGB) durch die am 30.11.2022 erlassene Fünfte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung (BGBl 2022 I S. 2130) vorgegeben, die wiederum auf dem 14. Existenzminimumbericht für das Jahr 2024 der Bundesregierung fußt. NWB-Nachricht v. 02.01.2023, Familienrecht | Neue Hammer Unterhaltsleitlinien (OLG)
Die Behandlung des Wohnvorteils (Wohnwerts) bei einer von einem der Beteiligten eines Unterhaltsstreits selbst bewohnten eigenen Immobilie ist eine Standardaufgabe im Rahmen unterhaltsrechtlicher Auseinandersetzungen. Auch der Steuerberater sollte mindestens Grundkenntnisse haben.
Angesichts der seit Jahrzehnten fast konstant hohen Ehescheidungsraten ist jedem Unternehmer vor der Eheschließung der Abschluss eines Ehevertrags dringend anzuraten, um zu vermeiden, dass im Fall einer Scheidung Unternehmensanteile oder sogar das gesamte Unternehmen verkauft werden müssen, weil der andere Ehepartner sonst auf der Grundlage der Folgen der gesetzlichen Regelungen nicht finanziell ausbezahlt werden kann. Dabei gibt es kein standardisiertes Muster eines Ehevertrags, sondern es ist eine Frage des Einzelfalls, wie vertraglich ein Ausgleich zwischen den individuellen Interessen des Unternehmers und seines Ehepartners hergestellt werden kann, um auch nach langer Ehe noch wirksam zu sein.
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 6.10.2022 - VII ZR 895/21, YAAAJ-25465) hat sich in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung mit der Frage befasst, zu welchem Zeitpunkt eine E-Mail, die einem Unternehmer im Rechtsverkehr zugesendet worden war, zugegangen ist. Mithilfe des Bürgerlichen Gesetzbuches lässt sich die Frage nicht beantworten, so dass in der juristischen Literatur diesbezüglich ein Meinungsstreit entbrannt war, der nun mit dem Urteil des BGH entschieden wurde. Die große praktische Relevanz der Entscheidung liegt auf der Hand: Die E-Mail ist eine gängige Kommunikationsform im Rechtsverkehr. Der Zugang einer E-Mail beim Empfänger ist daher für die Willenserklärung, die in ihr enthalten ist, und deren Wirksamkeit wesentlich und bedeutsam in Bezug auf Fristen.
Der BGH hat seine Rechtsprechung für die Berechnung des Ehegattenunterhalts für die Fälle geändert, in denen gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder von dem Ehepartner betreut werden, der seinerseits Ehegattenunterhalt geltend macht. Die Rechtsprechung führt zu einer Verbesserung der finanziellen Situation dieser Ehepartner im Vergleich zur früheren Berechnungsweise.
Die bessere Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union ist erklärtes Ziel europarechtlicher Regelungen (vgl. zuletzt RL [EU] 2019/2161 v. 27.11.2019). Neben den Verbrauchern sollten aber auch diejenigen, die sich im geschäftlichen Verkehr – häufig unbeabsichtigt – unlauter verhalten, und die Wirtschaftsverbände, denen der Gesetzgeber das Recht einräumt, gegen wettbewerbliche Verstöße vorzugehen, in den Blick genommen werden. Eine aktuelle Entscheidung des OLG Köln zeigt, dass sich das Verhältnis des Abgemahnten zum Abmahner nicht schwarz-weiß darstellen lässt. Dass es am Ende für den Abgemahnten schlechter ausgeht als für den Abmahner, liegt an der Privatautonomie.
Da zum 1.1.2023 zahlreiche Rechtsänderungen im Betreuungsrecht wirksam geworden sind, sollten diese zum Anlass genommen werden, die im persönlichen Bereich, aber insbesondere auch im eigenen Unternehmen bisher getroffenen Vorsorgemaßnahmen zu überprüfen und sich die Frage zu stellen, ob diese ausreichen oder es weiteren Handlungsbedarf gibt. Denn sobald ein Betroffener seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann und keine ausreichenden vorsorglichen Maßnahmen ergriffen hat, stellt sich die Frage nach einer gesetzlichen Betreuung. Diese sollte unbedingt vermieden werden.
Die Vermietung von Sachen, insbesondere von Räumen, ist für den Vermieter nicht nur mit Mieteinnahmen verbunden, sondern auch mit Risiken, die sich aus den Ansprüchen des Mieters aus dem Mietverhältnis ergeben.
Ist die Mietsache mangelhaft, stehen dem Mieter verschiedene Ansprüche zu, um wieder in den Genuss einer mangelfreien Wohnung zu kommen oder weniger Miete zahlen zu müssen. Die mietrechtlichen Gewährleistungsansprüche des Mieters können allerdings im Einzelfall ausgeschlossen sein. Besonderheiten gelten für Gebrauchsbeeinträchtigungen, die durch energetische Modernisierungsarbeiten verursacht werden.
Die Kenntnis der Folgen lebzeitiger Zuwendungen für die Höhe des Pflichtteils ist sowohl in vor- als auch in nachsorgenden erbrechtlichen Mandaten unverzichtbar. Aber nicht nur Anwälte, sondern auch Steuerberater sollten die Grundzüge der Materie kennen. Besonderes Augenmerk ist auf die Form etwaig abzugebender Erklärungen zu legen. Die Reform des Vormundschaftsrechts, die zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft trat, ist bei der Frage, inwieweit familiengerichtliche Genehmigungen notwendig sind, zu berücksichtigen. Und auch mögliche Konkurrenzsituationen, etwa in Fällen von anrechnungs- und ausgleichspflichtigen Zuwendungen, sollten nicht unbekannt sein.