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Reporting-Anforderungen verschoben

In den letzten Jahren haben die Regulierer der Europäischen Union Unternehmen mit umfangreichen Reporting-Anforderungen konfrontiert. Eine sehr umfassende Regelung dazu war die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD). Sie verpflichtet große Kapitalgesellschaften in der EU sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu, ihre Geschäftsberichte mit einem umfangreichen Nachhaltigkeits-Reporting zu versehen. Von der Berichtspflicht betroffen sind Schätzungen zufolge rund 49.000 Unternehmen innerhalb der EU.

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