Wachstumschancengesetz: Änderungen der Abschreibungsbedingungen
Durch das Wachstumschancengesetz haben sich die Abschreibungsbedingungen geändert.
Durch das Wachstumschancengesetz haben sich die Abschreibungsbedingungen geändert.
Über die Frage, ob ein gewerbesteuerlicher Fehlbetrag einer GmbH im Fall der Begründung einer GmbH & atypisch Still auf die GmbH & atypisch Still übergeht, muss im Verfahren gegen den Gewerbesteuermessbescheid, der den ersten Erhebungszeitraum der GmbH & atypisch Still betrifft und in dem der Übergang des Fehlbetrags erfolgen soll, entschieden werden.
Das BMF hat ein Schreiben zur Einzelwertberichtigung von Forderungen des Umlaufvermögens bei Kreditinstituten veröffentlicht.
Wird eine Kapitalgesellschaft, die ihren Gesellschafter-Geschäftsführern Pensionzusagen erteilt und hierfür Pensionsrückstellungen gebildet hat, in eine Personengesellschaft umgewandelt, muss die Personengesellschaft die Pensionsrückstellungen fortführen, wenn die Gesellschafter weiterhin für die Gesellschaft – nun in der Rechtsform einer Personengesellschaft – tätig sind. Eine gewinnerhöhende Korrektur der Pensionsrückstellung, soweit sie zum Übertragungsstichtag bestand, erfolgt nicht, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt.
Die umsatzsteuerliche Organschaft mit einer AG als Organgesellschaft setzt ebenso wie eine Organschaft mit einer GmbH voraus, dass der Organträger bei der AG seinen Willen durchsetzen kann. Werden Angestellte des Organträgers bei der AG als Vorstand eingesetzt, muss der Organträger in der Lage sein, seine Weisungsbefugnis gegenüber den Angestellten gesellschaftsrechtlich bei der Organgesellschaft durchzusetzen.
In diesem Beitrag wird die buchhalterische Behandlung bei einer Buchwertübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften dargestellt.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz verpflichtet zahlreiche große Unternehmen mit Immobilienbesitz spätestens zum 1.1.2025 mindestens eine Ladesäule auf ihrem Firmengelände zu errichten. Der Beitrag stellt die bilanz- und steuerrechtlichen Grundsätze dar und weist auf mögliche Fallstricke hin.
In der SteuerStud-Ausgabe 3/2024 wurden zuletzt i. R. einer umfassenden Themenauswertung für die einzelnen Prüfungstage die „Dauerbrenner“ der letzten Jahre herausgefiltert, auf die Sie sich in der Prüfungsvorbereitung fokussieren müssen. Zudem haben Sie wichtige Hinweise zur Klausurtechnik und -taktik je Prüfungsklausur erhalten. Hier schließt sich seit SteuerStud-Ausgabe 4/2024 eine Reihe zu den häufigsten Fehlern in der schriftlichen StB-Prüfung an (zuletzt Jansen zum Verfahrensrecht). Nachfolgend im Fokus steht die Teilaufgabe aus der Umsatzsteuer am 1. Prüfungstag.
Am 27.3.2024 wurde das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) verkündet (BGBl 2024 I Nr. 108). Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren, wenn auch mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. fünf Monaten nun doch noch abgeschlossen werden.
In seiner Stellungnahme macht der DStV darauf aufmerksam, dass Ärger für die Praxis drohen könnte: Durch neue Vorgaben für die Post kann die Zustellung von Briefen künftig länger dauern. Davon sind auch steuerliche Regelungen zur Berechnung von Fristen betroffen.
Durch das Wachstumschancengesetz haben sich die Abschreibungsbedingungen geändert.
Über die Frage, ob ein gewerbesteuerlicher Fehlbetrag einer GmbH im Fall der Begründung einer GmbH & atypisch Still auf die GmbH & atypisch Still übergeht, muss im Verfahren gegen den Gewerbesteuermessbescheid, der den ersten Erhebungszeitraum der GmbH & atypisch Still betrifft und in dem der Übergang des Fehlbetrags erfolgen soll, entschieden werden.
Bei der Berechnung von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG ist auch das positive Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen, welche der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.3.2024 - 15 K 15090/22; Revision zugelassen).
Das BMF hat ein Schreiben zur Einzelwertberichtigung von Forderungen des Umlaufvermögens bei Kreditinstituten veröffentlicht.
Wird eine Kapitalgesellschaft, die ihren Gesellschafter-Geschäftsführern Pensionzusagen erteilt und hierfür Pensionsrückstellungen gebildet hat, in eine Personengesellschaft umgewandelt, muss die Personengesellschaft die Pensionsrückstellungen fortführen, wenn die Gesellschafter weiterhin für die Gesellschaft – nun in der Rechtsform einer Personengesellschaft – tätig sind. Eine gewinnerhöhende Korrektur der Pensionsrückstellung, soweit sie zum Übertragungsstichtag bestand, erfolgt nicht, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt.
Die umsatzsteuerliche Organschaft mit einer AG als Organgesellschaft setzt ebenso wie eine Organschaft mit einer GmbH voraus, dass der Organträger bei der AG seinen Willen durchsetzen kann. Werden Angestellte des Organträgers bei der AG als Vorstand eingesetzt, muss der Organträger in der Lage sein, seine Weisungsbefugnis gegenüber den Angestellten gesellschaftsrechtlich bei der Organgesellschaft durchzusetzen.
Bundestag und Bundesrat verabschieden am 26.04.2024 das Solarpaket. Die Maßnahmen beschleunigen den Ausbau der Photovoltaik und der anderen erneuerbaren Energien vor dem Hintergrund der PV-Ausbauziele bis 2030.
In diesem Beitrag wird die buchhalterische Behandlung bei einer Buchwertübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften dargestellt.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz verpflichtet zahlreiche große Unternehmen mit Immobilienbesitz spätestens zum 1.1.2025 mindestens eine Ladesäule auf ihrem Firmengelände zu errichten. Der Beitrag stellt die bilanz- und steuerrechtlichen Grundsätze dar und weist auf mögliche Fallstricke hin.
In der SteuerStud-Ausgabe 3/2024 wurden zuletzt i. R. einer umfassenden Themenauswertung für die einzelnen Prüfungstage die „Dauerbrenner“ der letzten Jahre herausgefiltert, auf die Sie sich in der Prüfungsvorbereitung fokussieren müssen. Zudem haben Sie wichtige Hinweise zur Klausurtechnik und -taktik je Prüfungsklausur erhalten. Hier schließt sich seit SteuerStud-Ausgabe 4/2024 eine Reihe zu den häufigsten Fehlern in der schriftlichen StB-Prüfung an (zuletzt Jansen zum Verfahrensrecht). Nachfolgend im Fokus steht die Teilaufgabe aus der Umsatzsteuer am 1. Prüfungstag.
Am 27.3.2024 wurde das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) verkündet (BGBl 2024 I Nr. 108). Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren, wenn auch mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. fünf Monaten nun doch noch abgeschlossen werden.
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn zugleich ein betriebliches Büro zur Verfügung steht und dies auch dann nicht, wenn der Stpfl. an Altersfreizeittagen und andern arbeitsfreien Tagen das häusliche Arbeitszimmer für berufliche Zwecke nutzt (FG Münster, Urteil v. 15.12.23 - 12 K 1090/21 E; Revision nicht zugelassen).
Der BFH hat im Rahmen des Verfahrens II R 8/23 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Frage zur Grunderwerbsteuerbefreiung im Zusammenhang mit der Konzernklausel des § 6a GrEStG vorgelegt. In erster Instanz hatte das FG München mit Urteil vom 8.2.2023 - 4 K 1671/20 bei einer AG mit Sitz in Österreich, die über Zwischengesellschaften Grundstücke in Deutschland hielt, für eine (Abwärts-)Verschmelzung der obersten Konzerngesellschaft auf eine Tochtergesellschaft die Anwendung der Konzernklausel des § 6a GrEStG abgelehnt. Damit wurde zunächst die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt.
Durch das Wachstumschancengesetz ist der Weg für die verpflichtende digitale Rechnungsstellung zwischen Unternehmen in Deutschland vorgezeichnet.
Die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung sind mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007 in das EStG aufgenommen worden. Ziel der Regelung des § 34a EStG ist die Angleichung der Belastung thesaurierter Gewinne von Personen- und Kapitalgesellschaften. Dazu werden auf Antrag nicht entnommene Gewinne mit 28,25 % zuzüglich Zuschlagsteuern belastet, wohingegen spätere Entnahmen einer Steuerbelastung von 25 % zuzüglich Zuschlagsteuern unterliegen.
Das BMF hat zu den Folgen aus dem BFH-Urteil v. 17.5.2023 - I R 42/19 Stellung genommen und klargestellt, dass die Annahme einer Einlagenrückgewähr auf Ebene der Leistungsempfänger einer Stiftung daran scheitert, dass auf Ebene der Stiftung kein steuerliches Einlagekonto festgestellt wird und folglich Beträge des Einlagekontos auch nicht verwendet werden können (BMF, Schreiben v. 24.4.2024 - IV C 2 - S 2204/24/10001 :001).
Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht (BFH, Urteil v. 23.2.2017 - V R 16, 24/16, BFHE 257, 177, BStBl II 2017, 760). Demgegenüber kommt es hierfür auf die Voraussetzungen des § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG nicht an (BFH, Urteil v. 31.1.2024 - V R 24/21; veröffentlicht am 25.4.2024).
Bei einem Reihengeschäft mit drei Beteiligten (X, Y und Z) und zwei Lieferungen (X an Y sowie Y an Z) muss der Ersterwerber (Y) zu einem Rechtsstreit des ersten Lieferers (X) mit seinem Finanzamt nicht nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendig beigeladen werden (BFH, Beschluss v. 22.11.2023 - XI R 1/20; veröffentlicht am 25.4.2024).
Die Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden nur in typisierter Form Rechnung tragen (BFH, Urteil v. 14.12.2023 - IV R 2/21; veröffentlicht am 25.4.2024).