Wachstumschancengesetz verschärft sog. Nachspaltungsveräußerungssperre bei Umstrukturierungen
Durch das Wachstumschancengesetz erfolgen auch umwandlungssteuerliche Änderungen, welche gerade in Spaltungsakten praktische Relevanz entfalten.
Durch das Wachstumschancengesetz erfolgen auch umwandlungssteuerliche Änderungen, welche gerade in Spaltungsakten praktische Relevanz entfalten.
Mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde zeitlich befristet eine degressive AfA (§ 7 Abs. 5a EStG) wieder eingeführt und die Sonderabschreibung (§ 7b EStG) für vermietete Wohngebäude angepasst.
Mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde die Einführung der obligatorischen E-Rechnung in Deutschland beschlossen. Die Neufassung des § 14 UStG sieht demnach im Kern vor, dass für im Inland steuerpflichtige Umsätze zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich spätestens ab dem 1.1.2027 elektronische Rechnungen verwendet werden müssen, u. a. auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger.
Durch das Wachstumschancengesetz haben sich die Abschreibungsbedingungen geändert.
Am 27.3.2024 wurde das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) verkündet (BGBl 2024 I Nr. 108). Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren, wenn auch mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. fünf Monaten nun doch noch abgeschlossen werden.
Durch das Wachstumschancengesetz ist der Weg für die verpflichtende digitale Rechnungsstellung zwischen Unternehmen in Deutschland vorgezeichnet.
Die Einführung der globalen Mindestbesteuerung in Deutschland stellt die betroffenen Unternehmen aufgrund der umfangreichen und komplexen Regelungen zur vollumfänglichen Berechnung der Mindeststeuer vor erhebliche Herausforderungen.
Die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung sind mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007 in das EStG aufgenommen worden. Ziel der Regelung des § 34a EStG ist die Angleichung der Belastung thesaurierter Gewinne von Personen- und Kapitalgesellschaften. Dazu werden auf Antrag nicht entnommene Gewinne mit 28,25 % zuzüglich Zuschlagsteuern belastet, wohingegen spätere Entnahmen einer Steuerbelastung von 25 % zuzüglich Zuschlagsteuern unterliegen.
Am 27.3.2024 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) verkündet (BGBl 2024 I Nr. 108). Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren, wenn auch mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. fünf Monaten nun doch noch abgeschlossen werden.
Am 27.3.2024 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) verkündet (BGBl 2024 I Nr. 108). Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren, wenn auch mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. fünf Monaten nun doch noch abgeschlossen werden.
Über Details zur geplanten Abschaffung der Steuerklassen III und V kann die Bundesregierung derzeit noch keine Angaben machen. "Die regierungsinternen Beratungen zur Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag zur Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren dauern an", schreibt sie in ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/10931) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 20/10787) der CDU/CSU-Fraktion.
Für Geburten ab dem 1.4.2024 gelten neue Regelungen beim Elterngeld. Die Bundesregierung hat hierzu weitere Informationen veröffentlicht.
Das BMF hat am 12.4.2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht veröffentlicht.
Der Regierungsentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 13.3.2024 sieht u. a. eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre vor. Damit sollen die hohen Aufbewahrungskosten der Unternehmen reduziert und somit zum Bürokratieabbau beigetragen werden. Doch wie wirkt sich die Verkürzung der Fristen auf die Rückstellungen für die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen aus?
Die Bundesregierung hat am 13.3.2024 den vom BMJ vorgelegte Entwurf eines „Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (BEG IV) beschlossen.
Mit dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (3. NKFWG) gelten künftig für kommunale Unternehmen nicht mehr generell die strengeren Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Das Gesetz wurde am 28.2.2024 vom Landtag NRW beschlossen. Hierauf weist das IDW aktuell hin.
Haushaltsfinanzierung, Wachstumschancengesetz, Legalisierung des Konsums von Cannabis - die Bundesregierung informiert über gesetzliche Neuregelungen im April.
Die Bundesregierung plant in der laufenden Legislaturperiode keine Reform der Umsatzsteuersätze. Dies geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor (BT-Drucks. 20/10534).
Der Bundestag hat den Bericht über das Ergebnis der Überprüfung des Durchschnittssatzes für Landwirte ab dem Jahr 2024 veröffentlicht. Danach sinkt der Durchschnittssatz für Landwirte von aktuell 9,0 Prozent ab dem Jahr 2024 auf 8,4 Prozent (BT-Drucks. 20/9625 v. 1.12.2023).
Die Bundesregierung hat beschlossen, zu dem vom Bundestag am 23.2.2024 verabschiedeten "Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung" (BT-Drucks. 20/8093, 20/10417) die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen. Zuvor hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 22.3.2024 beschlossen, dem "OZG-Änderungsgesetz" nicht zuzustimmen (BT-Drucks. 20/10845).
Mit dem Wachstumschancengesetz werden die Regelungen zur Einführung der elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze im UStG verankert. Das BMF hat bereits vor Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erste Hinweise dazu verlautbaren lassen, ob die bereits bekannten Formate XRechnung und ZUGFeRD die Anforderungen an eine elektronische Rechnung erfüllen. Hierauf macht der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) aktuell aufmerksam.
Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen. Eine Pflegefachkraft erhält dann 19,50 € pro Stunde brutto. Eine weitere Erhöhung folgt zum 1.7.2025. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.
Die Bundesregierung hat zur Frage Stellung genommen, ob sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, da zwar durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz die Regelungen der §§ 5, 6 und 7 GrEStG trotz Wegfalls der Gesamthand durch das MopeG bis zum 31.12.2026 anzuwenden sind, aber keine gesetzlichen Regelungen dafür getroffen wurden, dass es nach dem Auslaufen dieser Übergangsregelungen bei Übertragungen in dem Zeitraum vom 1.1.2024 bis 31.12.2026 zu keiner Verletzung der Nachbehaltensfristen (§§ 5,6,7 GrEStG) mit der Folge der nachträglichen Besteuerung kommt, vor dem Hintergrund, dass es ansonsten möglicherweise bei anstehenden Umstrukturierungen zu erheblichen steuerlichen Risiken kommt und die Regelungen somit im Ergebnis leerlaufen lässt.
Das Bundeskabinett hat am 24.4.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024) beschlossen.
Am 27.3.2024 wurde das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) verkündet (BGBl 2024 I Nr. 108). Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren, wenn auch mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. fünf Monaten nun doch noch abgeschlossen werden.
Ziel des Beitrags ist eine kritische Auseinandersetzung mit der Neuregelung des § 19a EStG im Rahmen des ZuFinG.
Die Bundesregierung hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 beschlossen. Damit erhöhen sich - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat - die Renten zum 1.7.2024 in den alten und neuen Bundesländern um 4,57 Prozent.