Kostenbeteiligung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
Die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung setzt ausnahmslos voraus, dass der Steuerpflichtige sich an den Kosten der Lebensführung im Haupthaushalt finanziell beteiligt. Zur Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals hat sich nun erstmals überhaupt der BFH geäußert. Erfreulicherweise legt er das Gesetz deutlich großzügiger aus als die Finanzverwaltung.