Dipl.-Kfm. Christoph Schneider
Über die ungebremste Regelungswut des Gesetzgebers ist alles gesagt. Die EU und die Bundes- und Landesregierung lassen sich immer neue Vorgaben einfallen, auch die Behörden sind nicht untätig. Berater und Mandanten fragen sich, ob der Einzelne alle Gesetze und Verordnungen kennen kann – ja kennen muss –, zumindest die, welche seine berufliche Tätigkeit unmittelbar betreffen. Darauf aufbauend stellt sich die Frage, wie Gerichte über Menschen urteilen, die nach bestem Wissen und Gewissen handeln und dennoch ein Gesetz verletzen. Welche Aufgaben sollen und können Mandanten eigenverantwortlich wahrnehmen und welche an einen externen Spezialisten delegieren? Sind die Voraussetzungen gegeben, um sich auf einen sog. Verbotsirrtum berufen zu können?