Donations für Online-Angebote auf dem umsatzsteuerlichen Prüfstand
Neben Influencern geraten auch andere Anbieter von Online-Geschäftsmodellen hinsichtlich der (umsatz-)steuerlichen Behandlung ihrer Angebote und Leistungsbeziehungen zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung. Ob freiwillige Zahlungen (sog. „Donations“), welche Spender für Online-Angebote an deren Anbieter leisten, der Umsatzsteuer unterliegen, ist weiterhin hochumstritten.