Nachweise und Sonderfälle der Ausfuhrlieferung ? wenn Zoll- und Umsatzsteuerrecht abweichen
Steuerfreie Ausfuhrlieferungen gehören zu den Bereichen des Umsatzsteuerrechts, die eine enge Verzahnung mit dem Zollrecht aufweisen. Insbesondere für den erforderlichen Belegnachweis zur Ausfuhrlieferung erfolgt dabei über §§ 9 und 10 UStDV vorrangig ein Rückgriff auf die Nachweise zur zollrechtlichen Ausfuhr. Hierbei existieren einige Konstellationen, bei denen in der Praxis nicht immer bekannt ist, wie und durch wen diese Nachweise zu erbringen sind und wann ein alternativer Nachweis zulässig ist. So muss sich etwa ein umsatzsteuerlicher Lieferer mit dem zollrechtlichen Ausführer ggf. abstimmen, da beide nicht zwingend identisch sind. Die gleichen Unsicherheiten können bei der Frage auftreten, welche zeitlichen Vorgaben für eine Ausfuhrlieferung bestehen.