DBA Spanien

IV. Zu Artikel 8:

Artikel 8 Absatz 3 wird entsprechend den Textziffern 5 und 9 des Kommentars zu Artikel 8 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ausgelegt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAH-29899