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DBA Bulgarien Artikel 12 i.d.F. für 1987

Artikel 12 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Nichtamtlicher Hinweis: Dieses Abkommen ist mit Ablauf des 20.12.2010 außer Kraft getreten (BGBl 2011 II S. 584). Es ist nicht mehr anzuwenden nach dem 31.12.2010.

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